Antrag 1 Satzung 2020

Antrag #1 zur Änderung der Satzung des SBOO

§ 7.1b möge wie folgt neu gefasst werden:


b) Einberufung

Zu einer Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich als Jahreshauptversammlung einzuladen. Die Einladung erfolgt schriftlich spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Termin in dem offiziellen Mitteilungsblatt des SBOO mit Angabe der vorgesehenen Tagesordnung, die mindestens folgende Punkte enthalten muss:

- Feststellung der ordnungsgemäßen Zusammenkunft, Beschlussfähigkeit,

    • Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung,

    • Berichte der Vorstandsmitglieder, Kassenprüfer, des Schiedsgerichtes,

    • Mitgliedsbeiträge,

    • Etat für das nächste Geschäftsjahr,

    • Entlastung des Kassenwartes und der anderen Vorstandsmitglieder, ggf. Wahlen,

    • Frist für die Einreichung von Anträgen,

    • Verschiedenes.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von 6 Wochen

    • auf Antrag von mindestens sechs Mitgliedsvereinen

    • bei Bedarf durch den Vorstand

abzuhalten.

Über die Ausrichtung der nächsten Mitgliederversammlung macht die vorhergehende Mitgliederversammlung einen Vorschlag. Der erweiterte Vorstand kann entscheiden, von diesem Vorschlag abzuweichen. Die Versammlung kann als Videokonferenz online durchgeführt werden.

Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der stimmberechtigten Anwesenden beschlussfähig. Anträge sind in der in der Einladung angegebenen Frist schriftlich beim 1.Vorsitzenden einzureichen. Sie werden im Wortlaut spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung an die Vorstandsmitglieder, Vorsitzenden der Unterbezirke / Vereine weitergeleitet. Verspätet eingegangene Anträge bzw. erst auf der Mitgliederversammlung gestellte Anträge können nur behandelt werden, wenn sie von der Versammlung mit 2/3 Stimmenmehrheit als Dringlichkeitsantrag anerkannt werden. Dringlichkeitsanträge, die eine Satzungsänderung beinhalten, sind unzulässig.


Begründung:

Der Gesetzgeber hat corona-bedingt den Vereinen für dieses und nächstes Jahr erlaubt, ihre Mitgliederversammlungen auch online durchzuführen. Grundsätzlich ist dies jedoch nur dann möglich, wenn dies auch explizit so in der Satzung verankert ist. Aktuell sieht unsere Satzung so etwas nicht vor. Um auch für solche Fälle gewappnet zu sein, wenn „Corona“ wieder vorbei ist, soll diese Möglichkeit nunmehr in unserer Satzung verankert werden.

Der rot dargestellte Passus ist die Neuerung und gleichzeitig eine Ergänzung. Der Rest dieses Paragrafen bleibt unverändert.

Einladung zum 65. Jahreskongress des SBOO

EINLADUNG ZUM 65. JAHRESKONGRESS

des Schachbezirkes Oldenburg-Ostfriesland e.V. (SBOO)

gemäß § 7.1 b) der Satzung des SBOO vom 23.06.2013 (*)


am Sonntag, dem 30.08.2020 ab 11.00 Uhr im Haus der Jugend,

Von Finckh-Str. 3, 26121 Oldenburg (sofern corona-bedingt möglich)

    - andernfalls als Videokonferenz (entspr. Infos folgen ggf.) -


TOP 1 Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Zusammenkunft,

Beschlussfähigkeit

TOP 2 Grußworte

TOP 3 Gedenken der Verstorbenen

TOP 4 Genehmigung des Protokolls vom 64. Jahreskongress am 18.08.2019 in Oldenburg

TOP 5 Ehrungen

TOP 6 Berichte der Vorstandsmitglieder

TOP 7 Berichte aus den Unterbezirken

TOP 8 Berichte Vorsitzender Schiedsgericht und Sprecher Spielausschuss

TOP 9 Kassenbericht

TOP 10 Bericht der Kassenprüfer

TOP 11 Mitgliedsbeiträge

TOP 12 Genehmigung des Etats 2020/21

TOP 13 Entlastung des Kassenwartes für das Geschäftsjahr 2019

TOP 14 Entlastung des übrigen Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

TOP 15 Neuwahl des Vorstandes

TOP 16 Neuwahl eines Kassenprüfers

TOP 17 Neuwahl der Delegierten zum NSV-Kongress

TOP 18 Vergabe von Ausrichtungen (Turniere / Wettkämpfe / Kongress usw.)

TOP 19 Anträge, die eine Änderung der Satzung zum Ziel haben

TOP 20 alle anderen Anträge

Eingang ALLER Anträge (zu TOP 19 und TOP 20) spätestens am 09.08.2020 beim 1. Vorsitzenden

TOP 21 Verschiedenes


Wilhelmshaven, 18.07.2020


K. Schumacher

1. Vorsitzender


Die Stimmberechtigung ergibt sich aus § 7.1 c) der Satzung des SBOO. Stimmberechtigt sind: je 2 Delegierte der Mitgliedsvereine, 1 Vertreter der Unterbezirke sowie die Vorstandsmitglieder.

Die vorliegenden Anträge werden den Vorsitzenden der Schachvereine, Schachclubs, Schachabteilungen von Sportvereinen, Vorsitzenden der Schachunterbezirke und Mitgliedern des Vorstandes bis zum 16.08.2020 im Wortlaut übersandt.

Ich bitte die Vorstände der Vereine / Unterbezirke bis zum Kongressbeginn zu prüfen, welche

vorgesehenen Ausrichtungen des SBOO übernommen werden können.



(*) eingetragen beim Vereinsregister am 15.07.2014

Bericht-Schiedsgericht



Bericht Schiedsgericht

21.07.2019


Hallo,


im letzten Jahr wurden dem Schiedsgericht keine Streitfälle zur Entscheidung vorgelegt. Wir hoffen, dass dies auch im nächsten Jahr so bleibt.


Mit Schachgruß


Christoph Rauber

Vorsitzender Schiedsgericht

Bezirksliga-Antrag

Antrag zur Änderung der Turnierordnung (Staffelstärke Bezirksliga)


Es wird beantragt, die Anzahl der Mannschaften in der Bezirksliga von derzeit 10 Mannschaften zu reduzieren auf 8 Mannschaften – spätestens ab der Saison 2020/21. Um eine langsame Reduzierung zu erreichen, wird angestrebt, in einem Zwischenschritt zur Saison 2019/20 die Anzahl der Mannschaften in der Bezirksliga auf 9 Mannschaften zu reduzieren. Die Turnierordnung ist entsprechend zu ändern.


Begründung:

Dem demographischen Wandel muss weiterhin Rechnung getragen werden. Darüber hinaus ist der Schach-Terminkalender derart eng gestrickt, dass mit dieser einhergehenden Reduzierung der Mannschaftsspieltage auf Bezirks- und Unterbezirksebene somit neue Termine frei werden, die anderweitig genutzt werden können.

Kassenprüfungsbericht-2018

Kassenprüfung SBOO für das Haushaltsjahr 2018



Bericht der Kassenprüfer zur Prüfung der Kasse des SBOO für den Zeitraum vom 01.01.2018 - 31.12.2018.


Die Kasse des SBOO und sämtliche dazugehörenden Belege mit dem Jahresabschluss 2018 sind von den Kassenprüfern am 01.05.2019 in Aurich, bei Nils Friedrichs, sorgfältig geprüft worden.


Die Unterlagen sind in einem übersichtlichen und geordneten Zustand und entsprechen einer ordentlichen Buchführung. Die erfolgten Ausgaben sind zulässig und zweckmäßig.


Wir beantragen, den Kassenwart auf dem Kongress des SBOO zu entlasten




Aurich, den 01.05.2019



Hermann Schmitz (Kassenprüfer) Nils Friedrichs (Kassenprüfer)


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Hallo SF,
Der SBOO sucht für den 01.05.2012 einen Veranstalter für den SBOO-Cup.
Es werden 7 Runden CH-System mit einer Bedenkzeit von 20 Min. je Spieler und Partie gespielt.
Bei Interesse meldet euch bitte bis zum 7.01.2012 beim Turnierleiter.

Turnierleiter
Rainer Hellmann