Protokoll UB Versammlung Ammerland 2007

Protokoll der Versammlung des Schachunterbezirks Ammerland- Oldenburg (Stadt)-Wesermarsch am 28. November 2007

 

Ort: Hotel „Hof von Oldenburg“ in Rastede

 

Die Versammlung wird durch den Vorsitzenden gegen 19.00 Uhr eröffnet.

 

TOP 1: Er begrüßt die Erschienenen und stellt gemäß


TOP 2: die ordnungsgemäße Einberufung der Versammlung mit eMail vom 06. November 2007 fest.

 

Anwesend (s. Teilnehmerliste): Frank Schulze, SK Weißer Turm Rastede, Franz Bittner und Benedikt Büring, SK Brake, Thomas Bruckmann, SK Union Oldenburg, Hans-Ulrich Wasmus und Klaus Kalwa, SC Schwarzer Springer Bad Zwischenahn, Uwe Ströcker als Vorsitzender des Unterbezirks und Peter Witzschel als Vorstandsmitglied -Kassenwart (beide SC Schwarzer Springer Bad Zwischenahn).

Es wird festgestellt, dass damit die Beschlussfähigkeit gegeben ist.,

P. Witzschel übernimmt mit Billigung der Anwesenden die Protokollführung.

 

TOP 3: Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 30. 03. 2006

Auf die Verlesung wird einstimmig verzichtet. Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.

 

TOP 4 Bericht des Vorstands:

- Hier erscheint noch Jürgen Wempe für den SK Union Oldenburg -

Uwe Ströcker äußerte sich zur Spielsituation im Allgemeinen. Es zeichnen sich verstärkt Probleme ab, die Mitglieder zur Teilnahme am Vereinsbetrieb und am Spielbetrieb zu motivieren.

Uwe Ströcker regte in diesem Zusammenhang eine Prüfung an, ob nicht für den Unterbezirk eine Jugendliga geschaffen werden kann und damit mehr Jugendliche an Mannschaftskämpfe herangeführt werden.

Hieran schloss sich eine Aussprache mit Beiträgen vor allem seitens der anwesenden Vereinsvorstandsmitglieder. Generell gibt es in den Vereinen etliche werbewirkseame Aktivitäten (wie Ausrichtung der Jugendserie, Ferienpassaktion, Ellernfest in Rastede sowie gute Zusammenarbeit mit der Hauptschule in Brake, Schulaktivitäten in Bad Zwischenahn), andererseits lässt sich der Verlust wichtiger Mitglieder gerade bei kleineren Vereinen nicht so rasch kompensieren und ist auch der Sk Union Oldenburg einer recht starken Mitgliederfluktuation ausgesetzt.

An Mitgliedezahlen wurden genannt: Rastede 25, Brake 24, Oldenburg 100.

P. Witzschel als Kassenwart berichtete , dass seit der letzten Prüfung am 30. 03. 2006 nur noch die Beitragszahlungen vervollständigt worden sind , die neuerlich angeforderten Beiträge zum großen Teil eingegangen sind und der Kassenbestand einschließlich Zinsgutschrift 302, 69 € beträgt.

 

TOP 5 Kassenprüfbericht

Die Kassenprüfer Bittner und Kalwa erklärten, dass Belege und Kassenbestand übereinstimmen, und schlugen Entlastung des Kassenwartes vor.

 

TOP 6 Entlastung des Kassenwartes und der übrigen Vorstandsmitglieder

 
Entlastung wurde einstimmig (jeweils mit Enthaltung P. Witzschels und U. Ströckers) erteilt.
 

TOP 7 Neuwahl des Vorstands

- Eingangs war angekündigt worden, dass auch ein Kassenprüfer neu zu wählen ist -

Uwe Ströcker wies darauf hin, dass anstelle des ausscheidenden Jugendturnierleiters Arndt Kohlmann Benedikt Büring vom SK Brake für die Übenahme dieser Vorstandsfunktion gewonnen werden konnte. Er dankte Arndt Kohlmann für dessen Arbeit als Jugendturnierleiter.

Bendikt Büring stellte sich vor: 16 Jahre, Gymnasium Brake, zusammen mit 2 anderen mit der Jugendarbeit befasst und aktiv in der Ansprache von Jugendlichen auf ihr Interesse am Schach.

Uwe Ströcker trug ferner vor, dass auch das Amt des 2. Vorsitzenden wieder besetzt werden sollte, um noch mehr Effektivität in der Vorstandsarbeit zu erreichen. Dem stimmten die Anwesenden zu. Franz Bittner

erklärte sich bereit, das Amt des 2. Vorsitzenden zu übernehmen. Die übrigen Vorstandsmitglieder stellen sich zur Wiederwahl.

Nachdem keine weiteren Vorschläge erfolgten, wurde über die Wahl des Vorstands in der Besetzung

 

Uwe Ströcker, Franz Bittner, Peter Witzschel (Kassenwart), Matthias Bletz (Turnierleiter), Benedik Büring (Jugendturnierleiter)

en bloc abgestimmt und dieser Vorstand einstimmig bei 2 Enthaltungen gewählt.
 

Da Franz Bittner durch Zeitablauf als Kassenprüfer ausscheidet, wurden die Kassenprüfer wie folgt gewählt: Klaus Kalwa - noch für eine Prüfung - einstimmig bei 1 Enthaltung und neu Thomas Bruckmann einstimmig.

 

TOP 8 Berichte aus den Vereinen, insbesondere Stärkemeldungen

Bereits oben zu TOP 4 erledigt.


TOP 9 Anträge

keine. Uwe Ströcker kündigte an, das Protokoll der heutigen Versammlung über die SBOO-Homepage bekannt zu machen.

 

TOP 10 Sonstiges

 
- Bei Aufruf diese Punktes erschien noch Hans-Gerd Arntken, SC Schwarzer Springer Bad Zwischenahn -

Frank Schulze machte auf in Rastede anstehende Veranstaltungen, insbesondere das Heino-Deetken- Turnier im Juni 2008 aufmerksam.

Er regte außerdem an zu prüfen, ob nicht ein Verbund mit der Jugendliga Ostfriesland geschaffen werden kann.

Benedikt Büring gab seine Anschrift an:

Benedikt Büring, Graf-Anton-Günther Str. 18, 26919 Brake, Tel. 04401/81447, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Thomas Bruckmanns eMail-Anschrift erscheint zum Teil noch falsch geschieben: richtig ist Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (nicht Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

 

TOP 11 Schluss der Versammlung

Uwe Ströcker dankte den Erschienenen und schloß die Versammlung um 19.50 Uhr.

 

Protokoll erstellt am 9. Februar 2008

 

(Uwe Ströcker)   (Peter Witzschel)

 

Vorsitzender       Protokollführer

Protokoll des 52. Bezirkskongresses

Protokoll  des 52.Jahreskongresses des SBOO

 

Termin:     Sonntag, 03. Juni 2007 ab 14 Uhr
Ort:        Zum Treffpunkt, Oythe 20 in Vechta

Entsprechend des TOP 1 der Tagesordnung eröffnet der Vorsitzende Ralf Heyen den Kongreß und begrüßt die Anwesenden (vgl. die Teilnehmerliste). Danach wird die Beschlußfähigkeit durch die ordnungsgemäße Einladung festgestellt. Es sind 32 stimmnberechtigte Delegierte und Vorstandsmitglieder anwesend, außerdem drei Gäste.
Anschließend beantragt der Vorsitzende, den Tagesordnungspunkt 14b) wegen der Terminschwierigkeit eines Betroffenen vorzuziehen und ihn nach TOP 2) zu behandeln. Der Kongreß stimmt mit dieser Änderung der vorgelegten Tagesordnung zu.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit
2.Grußworte
14b) Antrag des erweiterten Vorstandes
3. Genehmigung des Protokolls vom 51. Jahreskongress 2006 in Wilhelmshaven (veröffentlicht im   Niedersachsenteil der "Rochade-Europa" Juni 2006 / ergänzt in der Februar Rochade 2007)
4. Berichte der Vorstandsmitglieder
5. Berichte: Vorsitzender des Schiedsgericht, Sprecher des Spielausschusses
6. Berichte aus den Unterbezirken
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Mitgliedsbeiträge
9. Genehmigung des Etats 2007/2008
l0a. Entlastung des Kassenwartes für das Geschäftsjahr 2006
l0b. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006
11. Neuwahl des Schiedsgericht
12. Nachwahl eines Ersatzkassenprüfers
13. Vergabe von Ausrichtungen (Turniere / Wettkämpfe / Kongress usw.)
14. Anträge
a.) Anträge zur Änderung der Satzung
15. Verschiedenes

TOP 2) Grußwort
Jan Salzmann überbringt die Grüße des NSV und der NSJ, er entschuldigt den Vizepräsidenten des NSV, Michael Langer und bittet darum, später sich in die Reihe der Berichtenden einfügen zu dürfen.

TOP 3) Das Protokoll  vom 51. Jahreskongreß  des SBOO fand in seiner überarbeiteten Form keine Widersprüche und gilt deshalb als genehmigt.

TOP 14b) Der erweiterte Vorstand beantragt beim Kongreß, folgende Schachfreunde zu Ehrenmitgliedern zu ernennen:
a) Benno Dräger, langjähriger Vorsitzender des Bezirkes, er stellt sich selber vor und wird vom Vorsitzenden  gewürdigt, anschließend beschließt der Kongreß einstimmig, ihn zum Ehrenmitglied zu ernennen. Er erhält daraufhin Stimmrecht in der Versammlung.
b) Hermann Züchner, langjähriger Vorsitzender des Bezirkes, er stellt sich selber vor und wird vom Vorsitzenden gewürdigt, anschließend beschließt der Kongreß bei Enthaltung des Betroffenen einstimmig, ihn zum Ehrenmitglied zu ernennen.
c) Wolfgang Berger, langjähriger Vorsitzender des Bezirkes, er stellt sich selber vor und wird vom Vorsitzenden  gewürdigt, anschließend beschließt der Kongreß bei Enthaltung des Betroffenen einstimmig, ihn zum Ehrenmitglied zu ernennen.

TOP 4) Berichte der Vorstandsmitglieder:
a) Klaus Schumacher, Turnierleiter, ehrt die siegreichen Mannschaften der SBOO-Spielklassen.
b) Ralf Heyen, Vorsitzender, verweist auf seinen schriftlich vorgelegten Bericht.
c) Hermann Züchner, Schriftführer, verzichtete auf einen Bericht, er verweist in einem kurzen Bericht auf die Notwendigkeit, neue Wege in der Seniorenarbeit zu gehen.
d) Rene Martens, Kassenwart, ergänzt seinen schriftlichen Bericht durch die Mitteilung des aktuellen Kassenstandes.
e) Klaus Schumacher, Turnierleiter, verweist auf seinen Bericht.
f) Maximilian Dietrich, Jugendwart, ergänzt seinen Bericht durch einen Überblick über die aktuelle Situation der Jugendarbeit in den verschiedenen Ebenen des Bezirkes. Ausführlich stellt er die Kaderarbeit von GM Karsten Müller (A-Kader) und Jens Kahlenberg (B-Kader) vor. Jens Kahlenberg ergänzt den Bericht.
g) Jens Kahlenberg, Wertungsreferent und Lehrwart, gibt einen Überblick über den Stand der DWZ-Auswertung, er verweist auf seine hohe Arbeitsbelastung und sagt zu, daß innerhalb von zwei Wochen die Rückstände bei der Auswertung aufgearbeitet würden. Als Lehrwart kündigt er einen Übungsleiterlehrgang für den Herbst an. Hermann Züchner berichtet von der Durchführung seines Übungsleiterlehrganges in Esens, den er in Vertretung für Jens Kahlenberg gehalten hat.
h) Thomas Schwietert, Öffentlichkeitsreferent, berichtet von dem Workshop, das am Vormittag vor dem Kongreß mit 14 Teilnehmern durchgeführt wurde, dabei wurde den Teilnehmern der Zugang zu moderner Homepagegestaltung durch Joomla! vorgestellt. Hermann Züchner ergänzt diesen Bericht mit dem Hinweis auf drohende Schwierigkeiten, wenn auf Homepages von Vereinen urheberrechtlich geschützte Elemente verwandt werden.

TOP 5) Berichte: Vorsitzender des Schiedsgericht, Sprecher des Spielauschusses
Jürgen Meyer,  Vorsitzender des Schiedsgericht, teilt mit, daß das Schiedsgericht nicht tagen mußte. Klaus Schumacher,
Sprecher des Spielauschusses, berichtet vom Spielausschuß im NSV (zum einen neue Regelung zum Spielerwechsel zum 1. 1., wenn in der 1. Hälfte der Saison kein Einsatz in Mannschaftskämpfen war, zum anderen die Pflicht, in Landes- und Verbandsliga die Partieformulare mit den Unterschriften der beteiligten Spieler sowie mit dem Zeitpunkt des Partieendes zu versehen – einhergehend mit der Pflicht des Mannschaftsführers, die Originalformulare bis vier Wochen nach Saisonende aufzubewahren und auf Verlangen dem Referenten für Turniergeschehen vorzulegen).

TOP 6) Berichte aus den Unterbezirken
a) Jürgen Meyer, Unterbezirk Südoldenburg: Kein Bericht.
b) Uwe Ströcker, Unterbezirk Ammerland, Oldenburg, Wesermarsch: Kein Bericht.
c)Thomas Haesihus, Unterbezirk WHV-Friesland, verweist auf seinen schriftlichen Bericht.
d)Hermann Züchner, Unterbezirk Ostfriesland, berichtet in Stellvertretung für Rainer Weber von der Begegnung der Ostfriesen mit den Westfriesen in den Niederlanden.

TOP 7) Christian Jelden, Kassenprüfer, berichtet von der erfolgten Kassenprüfung, die zu Beanstandungen keinen Anlaß gab, er schlägt die Entlastung des Kassenwartes vor.
 
TOP 8) Die Mitgliedsbeiträge werden nicht erhöht.

TOP 9) Rene Martens erläutert den vorgelegten Haushaltsplan 2007/2008, er geht auf die verschiedenen Anfragen der Teilnehmer ein. Am Ende wird der Plan einstimmig angenommen.

TOP 10a) Auf Vorschlag der Kassenprüfer wird dem Kassenwart für das Geschäftsjahr 2006 bei einer Enthaltung einstimmig Entlastung erteilt.

TOP 10b) Auf Antrag von Benno Dräger wird die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006 bei Enthaltung des Vorstandes einstimmig beschlossen.

Der Vorsitzende unterbricht kurz den Kongress (10 Minuten Pause). Benno Dräger verabschiedet sich, da er noch zu einem anderen Termin muss. Damit reduziert sich das Stimmrecht auf 32 Stimmberechtigte.

TOP 11) Neuwahl des Schiedsgerichtes: Bei Enthaltung der Betroffenen wird das Schiedsgericht wie folgt durch einstimmige Zustimmung neu zusammengesetzt: Vorsitzender Christoph Rauber, 1. Beisitzer H.-W Hippler,    2.    Beisitzer Uwe Rau, 3. Beisitzer Uwe Ströcker und 4. Beisitzer Hans-Dieter Bürger.

TOP 12) Nachwahl eines Ersatzkassenprüfers: Bei zwei Enthaltungen wird Dirk Rütemann einstimmig gewählt

TOP 13) Vergabe von Ausrichtungen: a) der Kongreß 2008 wird vergeben an WT Rastede  (1. 6. 08), b) die Herren-EM 2008 an Vechta (Herbstferien),  c) die Herren-Blitz-MM und EM 2008 an Rastede (15./22. 6. 08), die Jugend-EM der U8 und U10 an Wildeshausen.

TOP 14 a) Anträge zur Änderung der Satzung: Es liegen zum gleichen Thema zwei Anträge vor. Als der weitergehende Antrag wird der Antrag vom Unterbezirk Südoldenburg behandelt: Der Spielausschuß soll mit ¾ Mehrheit Änderungen der Turnierordnung beschließen können, die mit der Zustimmung des geschäftsführenden Bezirksvorstandes ohne Mitwirkung des Kongresses in Kraft  treten. Nach längerer Diskussion, die durch die einstimmige Annahme des Antrages auf Schluß der Debatte beendet wird, wird dem Antrag bei 25 Stimmen dafür, 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mit großer Mehrheit (Zwei Stimmberechtigte waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum anwesend.) , also mehr als die erforderliche Zweidrittelmehrheit, zugestimmt. Damit entfällt der andere Antrag.

TOP 15) Verschiedenes
a) Herr Marunde lädt zum Open-Air-Turnier nach Schortens ein.
b) Hermann Züchner lädt ein, in Emden direkt an internetfähigen Computern ein ganztägiges Workshop zum Thema: „Einrichtung von modernen Homepages“ zu machen.

Gegen 16,55 Uhr schließt der Vorsitzende mit Dank an die Teilnehmer des Kongresses die Sitzung.

gez.:  Ralf Heyen, Vorsitzender                        gez.: Hermann Züchner, Schriftführer

Ordnungen & Protokolle

Hier finden Sie alle Ordnungen die den Schachbezirk Oldenburg Ostfriesland und die dazugehörigen Unterbezirke betreffen.



Bezirkskongresse (Einladungen und Protokolle):

 

Satzung des SBOO

SATZUNG

§ 1 Name, Sitz, Gemeinnützigkeit, Geschäftsjahr

Der Schachbezirk Oldenburg-Ostfriesland e. V. (SBOO) hat seinen Sitz in Oldenburg und ist unter der Nummer - VR 1069 - im Vereinsregister beim Amtsgericht Oldenburg eingetragen. Er ist durch das zuständige Finanzamt als "gemeinnützig" im Sinne der Abgabenordnung anerkannt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck

Der Zweck des SBOO ist die Pflege und Förderung des Schachsports, der im besonderem Maße geeignet ist, der geistigen und charakterlichen Erziehung zu dienen. Entsprechend seiner Aufgabe ist der SBOO eine sportliche, kulturelle, unpolitische Vereinigung von Schachvereinen, Schachabteilungen von Sportvereinen (im folgendem Verein genannt) und Einzelpersonen (Förderer). Die Verwirklichung erfolgt u. a. durch die Ausrichtung und Teilnahme an Turnieren, Wettkämpfen und sonstigen Veranstaltungen, die dem o. a. Zweck nicht entgegenstehen.
Der SBOO verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der SBOO ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Bezirkes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3 Gliederung

a) Der SBOO ist als Bezirk V Teil des Niedersächsischen Schachverbandes e. V. (NSV), der als Landesverband Mitglied im Deutschen Schachbund e. V. (DSB) und im Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB) ist.
b) Die im SBOO zusammengeschlossenen Vereine werden von den Unterbezirken (U.-Bez.)

- Ammerland, Oldenburg-Stadt, Wesermarsch
- Ostfriesland
- Südoldenburg und
- Wilhelmshaven-Friesland

nach den Ordnungen und Beschlüssen des SBOO betreut. Die Gliederung der Unterbezirke richtet sich grundsätzlich nach den politischen Kreisgrenzen.


§ 4 Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt durch

a) schriftliche Beantragung beim 1. Vorsitzenden des SBOO. In dem Antrag ist der beabsichtigte Beginn der Mitgliedschaft anzugeben. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen

    • Satzung des antragstellenden Vereins

    • Anschriften des Vorstandes

    • Anzahl der Mitglieder

    • Durchschrift / Kopie des Aufnahmeantrages beim LSB Niedersachsen.

Über die Aufnahme entscheidet der erweiterte Bezirksvorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Entscheidung über die Aufnahme ist der vertretungsberechtigten Person des Vereines schriftlich mit Angabe des Beginns der Mitgliedschaft und der Zuordnung zu dem entspr. Unterbezirk bekanntzugeben. Mit Beginn der Mitgliedschaft erkennt der Verein die Ordnungen des SBOO und seiner Untergliederungen an. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist der vertretungsberechtigten Person des antragstellenden Vereines schriftlich mit Angabe der Gründe und einer Rechtsmittelbelehrung bekanntzugeben. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats (Poststempel) schriftlich Beschwerde beim 1. Vorsitzenden des SBOO eingelegt werden. Über diese Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung endgültig.


b) Ehrenmitglieder und Förderer werden auf Vorschlag des erweiterten Bezirksvorstandes durch die Mitgliederversammlung mit 3/4 Ja-Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Delegierten ernannt / aufgenommen.


§ 5 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

a) durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Geschäftsjahres. Sie ist an den 1.Vorsitzenden des SBOO zu richten.
b) durch Ausschluss wegen Zuwiderhandlung gegen die Satzung oder die Interessen der Schach- und Sportverbände trotz Abmahnung durch den Vorstand. Der Ausschluss ist der vertretungsberechtigten Person mit Begründung innerhalb von zwei Wochen (Poststempel) nach der Entscheidung per Einschreiben bekanntzugeben.
c) mit Auflösung des SBOO.

Ein ausscheidendes Mitglied hat keinen Anspruch auf Teile des Bezirksvermögens.


§ 6 Organe des SBOO
Organe des SBOO sind
1. die Mitgliederversammlung
2. der geschäftsführende Vorstand
3. der Vorstand
4. der erweiterte Vorstand
5. die Kassenprüfer
6. der Spielausschuss
7. das Schiedsgericht
8. die Delegierten im Sinne § 7 Nr. 8 dieser Satzung.


§ 7.1. Mitgliederversammlung (Kongress)
a) Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus
- den Vorstandsmitgliedern
- je 1 Vertreter der Unterbezirke
- je 2 Delegierte der Mitgliedsvereine
- den Ehrenmitgliedern / Förderern

b) Einberufung

Zu einer Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich als Jahreshauptversammlung einzuladen. Die Einladung erfolgt schriftlich spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Termin in dem offiziellen Mitteilungsblatt des SBOO mit Angabe der vorgesehenen Tagesordnung, die mindestens folgende Punkte enthalten muss:

    • Feststellung der ordnungsgemäßen Zusammenkunft, Beschlussfähigkeit,

    • Genehmigung der Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

    • Berichte der Vorstandsmitglieder, Kassenprüfer, des Schiedsgerichtes,

    • Etat für das nächste Geschäftsjahr,

    • Entlastung des Kassenwartes und der anderen Vorstandsmitglieder, ggf. Wahlen,

    • Frist für die Einreichung von Anträgen,

    • Verschiedenes.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von 6 Wochen

    • auf Antrag von mindestens sechs Mitgliedsvereinen

    • bei Bedarf durch den Vorstand

abzuhalten.

Über die Ausrichtung der nächsten Mitgliederversammlung macht die vorhergehende Mitgliederversammlung einen Vorschlag. Der erweiterte Vorstand kann entscheiden, von diesem Vorschlag abzuweichen. Die Versammlung kann als Videokonferenz online durchgeführt werden.

Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der stimmberechtigten Anwesenden beschlussfähig. Anträge sind in der in der Einladung angegebenen Frist schriftlich beim 1.Vorsitzenden einzureichen. Sie werden im Wortlaut spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung an die Vorstandsmitglieder, Vorsitzenden der Unterbezirke / Vereine weitergeleitet. Verspätet eingegangene Anträge bzw. erst auf der Mitgliederversammlung gestellte Anträge können nur behandelt werden, wenn sie von der Versammlung mit 2/3 Stimmenmehrheit als Dringlichkeitsantrag anerkannt werden. Dringlichkeitsanträge, die eine Satzungsänderung beinhalten, sind unzulässig


c) Beschlüsse

Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters..


Ausnahmen

    • Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Stimmenmehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen

    • die Ernennung von Ehrenmitgliedern und Aufnahme von Förderern bedarf einer 3/4 Stimmenmehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen

    • der Ausschluss eines Mitgliedes bedarf einer 3/4 Stimmenmehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen

    • die Auflösung des SBOO bedarf der 3/4 Stimmenmehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen

Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme.


d) Vorsitz

Den Vorsitz führt grundsätzlich der 1. oder 2. Vorsitzende des SBOO. Bei Verhinderung wird ein Versammlungsleiter gewählt. Für die Entlastung des Vorstandes und die Neuwahl des 1. Vorsitzenden wird ein Wahlleiter gewählt.


e) Protokoll

Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben ist. Es soll spätestens in der übernächsten Ausgabe des offiziellen Mitteilungsblattes des SBOO veröffentlicht werden. Falls nicht innerhalb von 8 Wochen nach der Veröffentlichung Widerspruch beim 1. Vorsitzenden eingelegt wird, gilt es bis auf die Punkte eines evtl. Widerspruches als genehmigt.
Über einen eingelegten Widerspruch hat die nächste ordentliche Mitgliederversammlung zu befinden. Betrifft der Widerspruch eine oder mehrere Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die über den Widerspruch zu befinden hat. Widerspruchsberechtigt sind alle Teilnehmer der betreffenden Mitgliederversammlung. Ferner sind widerspruchsberechtigt alle Unterbezirke sowie Vereine bzw. Schachabteilungen von Sportvereinen des SBOO, sofern diese von mindestens einer Person auf der Mitgliederversammlung vertreten waren.


f) Entscheidungen

Der Mitgliederversammlung sind folgende Entscheidungen vorbehalten:

    • Satzungsänderungen

    • Festsetzung der Beiträge

    • Etat für das nächste Geschäftsjahr

    • Entlastung des Kassenwartes

    • Entlastung der anderen Vorstandsmitglieder

    • Wahl der Vorstandsmitglieder

    • Wahl der Kassenprüfer

    • Wahl der Mitglieder des Schiedsgerichtes

    • Ernennung von Ehrenmitgliedern (müssen Mitglied in einem Mitgliedsverein sein)

    • Aufnahme von Förderern

    • Wahl der Delegierten für die Kongresse des NSV

    • Verabschiedung der Ordnungen des SBOO

    • Entscheidungen über Anträge

    • Entscheidungen über Beschwerden nach dieser Satzung

    • Ausschluss von Mitgliedern

    • Auflösung des SBOO


§ 7.2. Geschäftsführender Vorstand (Vorstand im Sinne § 26 des BGB)

Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an

    • der 1. Vorsitzende

    • der 2. Vorsitzende / Schriftführer

    • der Kassenwart.


Jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes ist allein vertretungsberechtigt. Der geschäftsführende Vorstand muss aus genau der gleichen Anzahl von Personen bestehen, wie Ämter aufgeführt sind.


§ 7.3 Vorstand

Dem Vorstand gehören an

    • die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes

    • die Referatsleiter

  1. Turnierleiter

  2. Jugendwart
    1.Turnierleitung Einzelmeisterschaften
    2.Turnierleitung Mannschaftsmeisterschaften

  3. Seniorenwart

  4. Mädchen- und Frauenwart

  5. Lehrwart

  6. Wertungsreferent

  7. Pressewart


Die Mitglieder des Vorstandes werden durch eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Delegierten in den Jahren mit gerader Endziffer für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.

Mehrere Funktionen können in Personalunion wahrgenommen werden. Während einer Wahlperiode können die Aufgaben ausscheidender Vorstandsmitglieder bis zum Ablauf der Wahlperiode durch den Vorstand kommissarisch anderen Schachfreunden übertragen werden.

Die Wahrnehmung der Aufgaben ergibt sich aus den entspr. Ordnungen und den Vorgaben der Mitgliederversammlung. Die einzelnen Vorstandsmitglieder bearbeiten ihren Zuständigkeitsbereich eigenverantwortlich. Sie sind an Vorstandsbeschlüsse und Weisungen der Mitgliederversammlung gebunden. Vorstandsmitglieder können für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung oder ein Honorar erhalten, näheres regelt die Finanzordnung.


§ 7.4 Erweiterter Vorstand

Dem erweiterten Vorstand gehören an

    • die Mitglieder des Vorstandes

    • die Vorsitzenden der Unterbezirke oder deren Vertreter

Die Aufgaben werden in einer Geschäftsordnung geregelt. Er tritt grundsätzlich einmal jährlich zusammen

§ 7.5 Kassenprüfer

Die Kassenprüfer werden für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Kassenführung ist nach den Regelungen der Beitrags- und Finanzordnung des SBOO zu prüfen. Das Verfahren regelt die Beitrags- und Finanzordnung des SBOO.


§ 7.6 Spielausschuss

Der Spielausschuss besteht aus

    • dem Turnierleiter als Sprecher

    • dem Jugendwart

    • dem Seniorenwart

    • dem Mädchen- und Frauenwart

    • den Spielleitern der Unterbezirke.

Die Turnierordnung wird vom Spielausschuss beschlossen. Beschlüsse zur Turnierordnung bedürfen der Zustimmung von 3/4 der anwesenden Spielausschussmitglieder. Beschlossene Änderungen sind dem geschäftsführenden Vorstand zur Zustimmung vorzulegen. Der geschäftsführende Vorstand hat innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entscheiden, ob er der Änderung zustimmt oder nicht.
Erhält eine Änderung im Spielausschuss nur eine einfache Mehrheit oder versagt der geschäftsführende Vorstand einer mit 3/4 Mehrheit beschlossenen Änderung ganz oder in Teilen die Zustimmung, so ist diese Änderung dem nächsten Kongress zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.


§ 7.7 Schiedsgericht

Das Schiedsgericht wird für die Dauer von zwei Wahlperioden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Das Schiedsgericht entscheidet endgültig über laufende Turniere / Wettkämpfe nach der Turnierordnung bzw. Jugendordnung des SBOO. Das Verfahren regelt die Schiedsordnung des SBOO.


$ 7.8 Delegierte

Die Delegierten und Ersatzdelegierten für die Kongresse des NSV werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bei Abstimmungen auf den betr. Kongressen haben sie die Interessen und Belange des SBOO zu berücksichtigen.


§ 8 Rechtsmittel

Gegen Entscheidungen des Vorstandes, soweit nicht das Schiedsgericht zuständig ist, kann Beschwerde schriftlich innerhalb von zwei Wochen (Poststempel) nach Bekanntgabe der zu beanstandenden Maßnahme beim 1. Vorsitzenden des SBOO eingelegt werden.

Ein Beschwerderecht haben

    • die Mitgliedsvereine des SBOO

    • die Unterbezirke des SBOO.

Über eine Beschwerde entscheidet eine Mitgliederversammlung, die innerhalb von sechs Wochen abzuhalten ist.


§ 9 Auflösung

Bei Auflösung des SBOO fällt das Bezirksvermögen nach Regulierung aller Forderungen und Verbindlichkeiten an den NSV, der es unmittelbar und ausschließlich für den Schachsport / für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Sollte innerhalb von zwei Jahren nach der Auflösung eine Neugründung einer Schachorganisation in dem Bereich des bisherigen SBOO mit einer entspr. Zweckbestimmung (§ 2 der Satzung) erfolgen, fließt das bisherige Vermögen in voller Höhe an diese Organisation zurück.


§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Oldenburg


§ 11 Verabschiedung, Inkrafttreten
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 28. März 1999 in Neuenburg verabschiedet und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Oldenburg in Kraft.

Im Original unterschrieben :
W. Berger M. Coners
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender und Schriftführer

Die o. a. Satzung wurde am 17. 06. 1999 unter der Nummer 1069 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Oldenburg eingetragen..
1. Änderung : 16. April 2000
2. Änderung : 05. Mai 2002
3. Änderung : 27. April 2003

4. Änderung : 03. Juni 2007

5. Änderung : 23. Juni 2013

6. Änderung : 30. August 2020




(Klaus Schumacher) (Rene Martens)

1. Vorsitzender 2. Vorsitzender / Schriftführer

Schiedsordnung

SCHIEDSORDNUNG

Die Schiedsordnung gilt für alle Streitfälle in laufenden Turnieren / Wettkämpfen, die nach der Turnierordnung / Jugendordnung des SBOO bzw. den entspr. Ordnungen der Schach-Unterbezirke / Schachvereine / Schachabteilungen von Sportvereinen des SBOO usw. ausgetragen werden.
Soweit durch den SBOO bzw. seiner Untergliederungen, einschließlich des Schachverbandes Weser-Ems keine entspr. Regelungen getroffen wurden, gelten die Bestimmungen des NSV, der NSJ und des DSB.

01. Das Schiedsgericht besteht aus dem Vorsitzenden als Sprecher und zwei Beisitzern. Dazu werden vier Ersatzmitglieder gewählt, die in numerischer Reihenfolge ( 1 - 4 ) nacheinander eingesetzt werden, wenn ein Mitglied des Schiedsgerichtes verhindert oder befangen ist, daß heißt, wenn er selbst betroffen ist oder einem Verein / Unterbezirk angehört, der betroffen ist.


02. Das Schiedsgericht ist unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Es ist nur an gesetzliche Regelungen bzw. die betr. Ordnungen des SBOO usw. ( siehe oben ) gebunden.


03. Die Behandlung eines Protestes erfolgt nur, wenn

  • der zuständige Turnierleiter, Jugendturnierleiter, Seniorenwart, Mädchen- und Frauenwart eine Beschwerde abschließend behandelt hat
  • der Protest fristgerecht eingelegt wurde
  • die Protestgebühr fristgerecht auf dem entspr. Konto des SBOO gutgeschrieben wurde.


04. Die Anrufung des Schiedsgerichtes erfolgt schriftlich innerhalb von sieben Tagen ( Datum des Poststempels ) nach Eingang der Entscheidung über die Beschwerde bei dem Vorstandsmitglied, das die Entscheidung über die Beschwerde getroffen hat. Bei Entscheidungen, die unmittelbar Einfluß auf die Tabelle oder den Fortgang der Veranstaltung haben, kann die Frist für die Einlegung eines Protestes bis auf drei Tage verkürzt werden. Dieses Vorstandsmitglied hat den Protest umgehend mit einer Stellungnahme an den Vorsitzenden des Schiedsgerichtes weiterzuleiten. Das Schiedsgericht verhandelt grundsätzlich öffentlich. Die Verhandlung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der erforderlichen Unterlagen abzuhalten. Der genaue Termin und der Ort der Verhandlung ist

  •  den betroffenen Spielern, Vereinen bzw. Unterbezirken
  •  dem Vorstandsmitglied, das die Entscheidung über die Beschwerde getroffen hat schriftlich mindestens eine Woche vor der Verhandlung bekanntzugeben.


05. Das Schiedsgericht entscheidet nach mündlicher Verhandlung mit Stimmenmehrheit endgültig. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Die Entscheidung tritt sofort nach der Bekanntgabe oder dem in dem schriftlichen Bescheid angegebenen Termin in Kraft.


06. Vor der Entscheidung ist dem Beschwerdeführer und dem zuständigen Vorstandsmitglied, das über die Beschwerde entschieden hat, die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Eine Aussprache über den zu behandelnden Sachverhalt findet nicht statt. Das Schiedsgericht kann mit Einverständnis der beteiligten Parteien ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Vor Beginn der Verhandlung entscheidet das Schiedsgericht ggf., ob ein Mitglied als befangen nicht an der Entscheidung beteiligt werden darf.


07. Die Rücknahme eines Protestes ist schriftlich bis eine Woche vor dem festgesetzten Verhandlungstermin möglich.


08. Die Entscheidung ist dem Beschwerdeführer, dem zuständigen Vorstandsmitglied, Kassenwart und 1. Vorsitzenden des SBOO innerhalb von zwei Wochen nach der Verhandlung schriftlich mit einer entspr. Begründung mitzuteilen. Die Mitteilung an den Beschwerdeführer erfolgt mit eingeschriebenem Brief.


09. Die eingezahlte Protestgebühr wird umgehend zurückgezahlt, wenn dem Protest stattgegeben wird bzw. wenn der Protest gem. Ziffer 07 dieser Ordnung zurückgezogen wird. Sollte einem Protest teilweise stattgegeben werden, entscheidet das Schiedsgericht, in welchem Verhältnis die Protestgebühr erstattet wird.


10. Bei nachweisbar später erkennbaren Verstößen gegen bestehende Ordnungen können Proteste bis sechs Wochen nach Abschluß der Veranstaltung eingelegt werden.


11. Die Fristen nach Ziffer 3 und 4 dieser Ordnung beginnen am Tag des Zuganges der Entscheidung des zuständigen Vorstandsmitgliedes zu laufen. Als Tag des Zuganges gilt der dritte dem Datum des Poststempels folgende Tag, es sei denn, daß der Betroffene glaubhaft macht, daß ihm die Entscheidung später oder überhaupt nicht zugegangen ist. Die Fristen beginnen nicht zu laufen, wenn der Betroffene nicht auf die Möglichkeit des Protestes nach dieser Schiedsordnung hingewiesen wurde.


12. Wenn das Schiedsgericht mit einem Fall befaßt wird, der in die Zuständigkeit der Unterbezirke / Vereine fällt, so hat dieser dem SBOO die entstandenen Kosten zu erstatten. Eine entspr. Kostenrechnung ist mit diesem Beschluß zu erstellen.

Die Schiedsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 16. 04. 2000 in Rastede verabschiedet und tritt am 01. 10. 2000 in Kraft. Änderung auf dem Kongress am 27. 04. 2003 in Wildeshausen beschlossen.

Unterschriften :


W. Berger                  J. Meyer
1. Vorsitzender           Vorsitzender des Schiedsgerichtes