Antrag # 2 zur Änderung der Finanzordnung an den SBOO-Kongress 2018
Punkt 4 der Finanzordnung lautet aktuell wie folgt:
4.
Bußgelder
a) Bei schuldhaften Nichtantritt (als "nicht
schuldhaft" gelten ausschließlich Fälle höherer
Gewat)
a1) zu einem Mannschaftskampf 50,00 €
a2) zu einem
sonstigen offiziellen Turnier/Wettkampf des SBOO 10,00 €
b)
zieht ein Verein / eine Schachabteilung eines Sportvereins eine
Mannschaft
später als zwei Wochen nach dem offiziellen
Meldeschluss zurück 25,00 €
c) wird eine Mannschaft nach
der ersten Runde zurückgezogen 75,00 €
d) bei Verstößen
gegen die Ergebnismeldung 10,00 €
Der Erweiterte SBOO-Vorstand beantragt, Punkt 4 der Finanzordnung wie folgt zu ändern:
4. Bußgelder
Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Turnierordnung.
Begründung:
Aktuell
ist die Höhe der Bußgelder sowohl in der Turnier- als auch
in der Finanzordnung geregelt. Teilweise widersprechen sich diese
Regelungen sogar. Denn die Turnierordnung wurde mittlerweile
geändert, die Finanzordnung jedoch nicht. Mit diesem Antrag wird
nunmehr Klarheit geschaffen.