Antrag 2 (Änderung Finanzordnung)





Antrag # 2 zur Änderung der Finanzordnung an den SBOO-Kongress 2018



Punkt 4 der Finanzordnung lautet aktuell wie folgt:

4. Bußgelder
a) Bei schuldhaften Nichtantritt (als "nicht schuldhaft" gelten ausschließlich Fälle höherer Gewat)
a1) zu einem Mannschaftskampf 50,00 €
a2) zu einem sonstigen offiziellen Turnier/Wettkampf des SBOO 10,00 €
b) zieht ein Verein / eine Schachabteilung eines Sportvereins eine Mannschaft
später als zwei Wochen nach dem offiziellen Meldeschluss zurück 25,00 €
c) wird eine Mannschaft nach der ersten Runde zurückgezogen 75,00 €
d) bei Verstößen gegen die Ergebnismeldung 10,00 €


Der Erweiterte SBOO-Vorstand beantragt, Punkt 4 der Finanzordnung wie folgt zu ändern:


4. Bußgelder

Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Turnierordnung.


Begründung:
Aktuell ist die Höhe der Bußgelder sowohl in der Turnier- als auch in der Finanzordnung geregelt. Teilweise widersprechen sich diese Regelungen sogar. Denn die Turnierordnung wurde mittlerweile geändert, die Finanzordnung jedoch nicht. Mit diesem Antrag wird nunmehr Klarheit geschaffen.