Bericht
1. Vorsitzender zum SBOO-Kongress 2020
Im Berichtszeitraum habe
ich zunächst in den Herbstferien bei der JEM 2019 als
Turnierleiter mitgewirkt.
Die für den
14.03.2020 als Präsenzveranstaltung angesetzten Sitzungen der
NSV-Gremien „Vorstand“ sowie „Spielausschuss“
fielen dem Lockdown zum Opfer. In der Folge habe ich an mehreren
Videokonferenzen des NSV-Vorstandes sowie (vertretungsweise für
Rainer Hellmann) des NSV-Spielausschusses teilgenommen. Ferner haben
die SBOO-Gremien „erweiterter Vorstand“ sowie
„Spielausschuss“ im Mai 2020 ihre (diesen Kongress
vorbereitende) gemeinsame Sitzung abgehalten.
Grundsätzlich ist es
so, dass Vereine ihre Versammlungen nur dann online abhalten dürfen,
wenn dies in den Vereinsstatuten explizit so geregelt ist. Für
die Jahre 2020 und 2021 hat der Gesetzgeber corona-bedingt hierfür
eine Ausnahmeregelung erlassen. D.h., dass in diesen beiden Jahren
Vereine auch dann online tagen dürfen, wenn dies deren
Vereinsstatuten nicht explizit vorsehen. Aufgrund dessen habe ich mir
auf die Fahnen geschrieben, unsere Satzung diesbezüglich auf
Vordermann bringen zu wollen. So erklärt sich Antrag # 1 zur
Änderung der Satzung. Da deshalb ohnehin Notar- und
Gerichtskosten auf den SBOO zukommen werden, wollen wir die Satzung
noch in ein paar weiteren Punkten anpassen (sh. Anträge # 2 bis
# 5).
Auf eine zahlreiche Beteiligung
verbleibe ich
Klaus Schumacher
SBOO-Vorsitzender