Protokoll UB Versammlung Ammerland 2007

Protokoll der Versammlung des Schachunterbezirks Ammerland- Oldenburg (Stadt)-Wesermarsch am 28. November 2007

 

Ort: Hotel „Hof von Oldenburg“ in Rastede

 

Die Versammlung wird durch den Vorsitzenden gegen 19.00 Uhr eröffnet.

 

TOP 1: Er begrüßt die Erschienenen und stellt gemäß


TOP 2: die ordnungsgemäße Einberufung der Versammlung mit eMail vom 06. November 2007 fest.

 

Anwesend (s. Teilnehmerliste): Frank Schulze, SK Weißer Turm Rastede, Franz Bittner und Benedikt Büring, SK Brake, Thomas Bruckmann, SK Union Oldenburg, Hans-Ulrich Wasmus und Klaus Kalwa, SC Schwarzer Springer Bad Zwischenahn, Uwe Ströcker als Vorsitzender des Unterbezirks und Peter Witzschel als Vorstandsmitglied -Kassenwart (beide SC Schwarzer Springer Bad Zwischenahn).

Es wird festgestellt, dass damit die Beschlussfähigkeit gegeben ist.,

P. Witzschel übernimmt mit Billigung der Anwesenden die Protokollführung.

 

TOP 3: Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 30. 03. 2006

Auf die Verlesung wird einstimmig verzichtet. Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.

 

TOP 4 Bericht des Vorstands:

- Hier erscheint noch Jürgen Wempe für den SK Union Oldenburg -

Uwe Ströcker äußerte sich zur Spielsituation im Allgemeinen. Es zeichnen sich verstärkt Probleme ab, die Mitglieder zur Teilnahme am Vereinsbetrieb und am Spielbetrieb zu motivieren.

Uwe Ströcker regte in diesem Zusammenhang eine Prüfung an, ob nicht für den Unterbezirk eine Jugendliga geschaffen werden kann und damit mehr Jugendliche an Mannschaftskämpfe herangeführt werden.

Hieran schloss sich eine Aussprache mit Beiträgen vor allem seitens der anwesenden Vereinsvorstandsmitglieder. Generell gibt es in den Vereinen etliche werbewirkseame Aktivitäten (wie Ausrichtung der Jugendserie, Ferienpassaktion, Ellernfest in Rastede sowie gute Zusammenarbeit mit der Hauptschule in Brake, Schulaktivitäten in Bad Zwischenahn), andererseits lässt sich der Verlust wichtiger Mitglieder gerade bei kleineren Vereinen nicht so rasch kompensieren und ist auch der Sk Union Oldenburg einer recht starken Mitgliederfluktuation ausgesetzt.

An Mitgliedezahlen wurden genannt: Rastede 25, Brake 24, Oldenburg 100.

P. Witzschel als Kassenwart berichtete , dass seit der letzten Prüfung am 30. 03. 2006 nur noch die Beitragszahlungen vervollständigt worden sind , die neuerlich angeforderten Beiträge zum großen Teil eingegangen sind und der Kassenbestand einschließlich Zinsgutschrift 302, 69 € beträgt.

 

TOP 5 Kassenprüfbericht

Die Kassenprüfer Bittner und Kalwa erklärten, dass Belege und Kassenbestand übereinstimmen, und schlugen Entlastung des Kassenwartes vor.

 

TOP 6 Entlastung des Kassenwartes und der übrigen Vorstandsmitglieder

 
Entlastung wurde einstimmig (jeweils mit Enthaltung P. Witzschels und U. Ströckers) erteilt.
 

TOP 7 Neuwahl des Vorstands

- Eingangs war angekündigt worden, dass auch ein Kassenprüfer neu zu wählen ist -

Uwe Ströcker wies darauf hin, dass anstelle des ausscheidenden Jugendturnierleiters Arndt Kohlmann Benedikt Büring vom SK Brake für die Übenahme dieser Vorstandsfunktion gewonnen werden konnte. Er dankte Arndt Kohlmann für dessen Arbeit als Jugendturnierleiter.

Bendikt Büring stellte sich vor: 16 Jahre, Gymnasium Brake, zusammen mit 2 anderen mit der Jugendarbeit befasst und aktiv in der Ansprache von Jugendlichen auf ihr Interesse am Schach.

Uwe Ströcker trug ferner vor, dass auch das Amt des 2. Vorsitzenden wieder besetzt werden sollte, um noch mehr Effektivität in der Vorstandsarbeit zu erreichen. Dem stimmten die Anwesenden zu. Franz Bittner

erklärte sich bereit, das Amt des 2. Vorsitzenden zu übernehmen. Die übrigen Vorstandsmitglieder stellen sich zur Wiederwahl.

Nachdem keine weiteren Vorschläge erfolgten, wurde über die Wahl des Vorstands in der Besetzung

 

Uwe Ströcker, Franz Bittner, Peter Witzschel (Kassenwart), Matthias Bletz (Turnierleiter), Benedik Büring (Jugendturnierleiter)

en bloc abgestimmt und dieser Vorstand einstimmig bei 2 Enthaltungen gewählt.
 

Da Franz Bittner durch Zeitablauf als Kassenprüfer ausscheidet, wurden die Kassenprüfer wie folgt gewählt: Klaus Kalwa - noch für eine Prüfung - einstimmig bei 1 Enthaltung und neu Thomas Bruckmann einstimmig.

 

TOP 8 Berichte aus den Vereinen, insbesondere Stärkemeldungen

Bereits oben zu TOP 4 erledigt.


TOP 9 Anträge

keine. Uwe Ströcker kündigte an, das Protokoll der heutigen Versammlung über die SBOO-Homepage bekannt zu machen.

 

TOP 10 Sonstiges

 
- Bei Aufruf diese Punktes erschien noch Hans-Gerd Arntken, SC Schwarzer Springer Bad Zwischenahn -

Frank Schulze machte auf in Rastede anstehende Veranstaltungen, insbesondere das Heino-Deetken- Turnier im Juni 2008 aufmerksam.

Er regte außerdem an zu prüfen, ob nicht ein Verbund mit der Jugendliga Ostfriesland geschaffen werden kann.

Benedikt Büring gab seine Anschrift an:

Benedikt Büring, Graf-Anton-Günther Str. 18, 26919 Brake, Tel. 04401/81447, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Thomas Bruckmanns eMail-Anschrift erscheint zum Teil noch falsch geschieben: richtig ist Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (nicht Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

 

TOP 11 Schluss der Versammlung

Uwe Ströcker dankte den Erschienenen und schloß die Versammlung um 19.50 Uhr.

 

Protokoll erstellt am 9. Februar 2008

 

(Uwe Ströcker)   (Peter Witzschel)

 

Vorsitzender       Protokollführer

Protokoll des 52. Bezirkskongresses

Protokoll  des 52.Jahreskongresses des SBOO

 

Termin:     Sonntag, 03. Juni 2007 ab 14 Uhr
Ort:        Zum Treffpunkt, Oythe 20 in Vechta

Entsprechend des TOP 1 der Tagesordnung eröffnet der Vorsitzende Ralf Heyen den Kongreß und begrüßt die Anwesenden (vgl. die Teilnehmerliste). Danach wird die Beschlußfähigkeit durch die ordnungsgemäße Einladung festgestellt. Es sind 32 stimmnberechtigte Delegierte und Vorstandsmitglieder anwesend, außerdem drei Gäste.
Anschließend beantragt der Vorsitzende, den Tagesordnungspunkt 14b) wegen der Terminschwierigkeit eines Betroffenen vorzuziehen und ihn nach TOP 2) zu behandeln. Der Kongreß stimmt mit dieser Änderung der vorgelegten Tagesordnung zu.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit
2.Grußworte
14b) Antrag des erweiterten Vorstandes
3. Genehmigung des Protokolls vom 51. Jahreskongress 2006 in Wilhelmshaven (veröffentlicht im   Niedersachsenteil der "Rochade-Europa" Juni 2006 / ergänzt in der Februar Rochade 2007)
4. Berichte der Vorstandsmitglieder
5. Berichte: Vorsitzender des Schiedsgericht, Sprecher des Spielausschusses
6. Berichte aus den Unterbezirken
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Mitgliedsbeiträge
9. Genehmigung des Etats 2007/2008
l0a. Entlastung des Kassenwartes für das Geschäftsjahr 2006
l0b. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006
11. Neuwahl des Schiedsgericht
12. Nachwahl eines Ersatzkassenprüfers
13. Vergabe von Ausrichtungen (Turniere / Wettkämpfe / Kongress usw.)
14. Anträge
a.) Anträge zur Änderung der Satzung
15. Verschiedenes

TOP 2) Grußwort
Jan Salzmann überbringt die Grüße des NSV und der NSJ, er entschuldigt den Vizepräsidenten des NSV, Michael Langer und bittet darum, später sich in die Reihe der Berichtenden einfügen zu dürfen.

TOP 3) Das Protokoll  vom 51. Jahreskongreß  des SBOO fand in seiner überarbeiteten Form keine Widersprüche und gilt deshalb als genehmigt.

TOP 14b) Der erweiterte Vorstand beantragt beim Kongreß, folgende Schachfreunde zu Ehrenmitgliedern zu ernennen:
a) Benno Dräger, langjähriger Vorsitzender des Bezirkes, er stellt sich selber vor und wird vom Vorsitzenden  gewürdigt, anschließend beschließt der Kongreß einstimmig, ihn zum Ehrenmitglied zu ernennen. Er erhält daraufhin Stimmrecht in der Versammlung.
b) Hermann Züchner, langjähriger Vorsitzender des Bezirkes, er stellt sich selber vor und wird vom Vorsitzenden gewürdigt, anschließend beschließt der Kongreß bei Enthaltung des Betroffenen einstimmig, ihn zum Ehrenmitglied zu ernennen.
c) Wolfgang Berger, langjähriger Vorsitzender des Bezirkes, er stellt sich selber vor und wird vom Vorsitzenden  gewürdigt, anschließend beschließt der Kongreß bei Enthaltung des Betroffenen einstimmig, ihn zum Ehrenmitglied zu ernennen.

TOP 4) Berichte der Vorstandsmitglieder:
a) Klaus Schumacher, Turnierleiter, ehrt die siegreichen Mannschaften der SBOO-Spielklassen.
b) Ralf Heyen, Vorsitzender, verweist auf seinen schriftlich vorgelegten Bericht.
c) Hermann Züchner, Schriftführer, verzichtete auf einen Bericht, er verweist in einem kurzen Bericht auf die Notwendigkeit, neue Wege in der Seniorenarbeit zu gehen.
d) Rene Martens, Kassenwart, ergänzt seinen schriftlichen Bericht durch die Mitteilung des aktuellen Kassenstandes.
e) Klaus Schumacher, Turnierleiter, verweist auf seinen Bericht.
f) Maximilian Dietrich, Jugendwart, ergänzt seinen Bericht durch einen Überblick über die aktuelle Situation der Jugendarbeit in den verschiedenen Ebenen des Bezirkes. Ausführlich stellt er die Kaderarbeit von GM Karsten Müller (A-Kader) und Jens Kahlenberg (B-Kader) vor. Jens Kahlenberg ergänzt den Bericht.
g) Jens Kahlenberg, Wertungsreferent und Lehrwart, gibt einen Überblick über den Stand der DWZ-Auswertung, er verweist auf seine hohe Arbeitsbelastung und sagt zu, daß innerhalb von zwei Wochen die Rückstände bei der Auswertung aufgearbeitet würden. Als Lehrwart kündigt er einen Übungsleiterlehrgang für den Herbst an. Hermann Züchner berichtet von der Durchführung seines Übungsleiterlehrganges in Esens, den er in Vertretung für Jens Kahlenberg gehalten hat.
h) Thomas Schwietert, Öffentlichkeitsreferent, berichtet von dem Workshop, das am Vormittag vor dem Kongreß mit 14 Teilnehmern durchgeführt wurde, dabei wurde den Teilnehmern der Zugang zu moderner Homepagegestaltung durch Joomla! vorgestellt. Hermann Züchner ergänzt diesen Bericht mit dem Hinweis auf drohende Schwierigkeiten, wenn auf Homepages von Vereinen urheberrechtlich geschützte Elemente verwandt werden.

TOP 5) Berichte: Vorsitzender des Schiedsgericht, Sprecher des Spielauschusses
Jürgen Meyer,  Vorsitzender des Schiedsgericht, teilt mit, daß das Schiedsgericht nicht tagen mußte. Klaus Schumacher,
Sprecher des Spielauschusses, berichtet vom Spielausschuß im NSV (zum einen neue Regelung zum Spielerwechsel zum 1. 1., wenn in der 1. Hälfte der Saison kein Einsatz in Mannschaftskämpfen war, zum anderen die Pflicht, in Landes- und Verbandsliga die Partieformulare mit den Unterschriften der beteiligten Spieler sowie mit dem Zeitpunkt des Partieendes zu versehen – einhergehend mit der Pflicht des Mannschaftsführers, die Originalformulare bis vier Wochen nach Saisonende aufzubewahren und auf Verlangen dem Referenten für Turniergeschehen vorzulegen).

TOP 6) Berichte aus den Unterbezirken
a) Jürgen Meyer, Unterbezirk Südoldenburg: Kein Bericht.
b) Uwe Ströcker, Unterbezirk Ammerland, Oldenburg, Wesermarsch: Kein Bericht.
c)Thomas Haesihus, Unterbezirk WHV-Friesland, verweist auf seinen schriftlichen Bericht.
d)Hermann Züchner, Unterbezirk Ostfriesland, berichtet in Stellvertretung für Rainer Weber von der Begegnung der Ostfriesen mit den Westfriesen in den Niederlanden.

TOP 7) Christian Jelden, Kassenprüfer, berichtet von der erfolgten Kassenprüfung, die zu Beanstandungen keinen Anlaß gab, er schlägt die Entlastung des Kassenwartes vor.
 
TOP 8) Die Mitgliedsbeiträge werden nicht erhöht.

TOP 9) Rene Martens erläutert den vorgelegten Haushaltsplan 2007/2008, er geht auf die verschiedenen Anfragen der Teilnehmer ein. Am Ende wird der Plan einstimmig angenommen.

TOP 10a) Auf Vorschlag der Kassenprüfer wird dem Kassenwart für das Geschäftsjahr 2006 bei einer Enthaltung einstimmig Entlastung erteilt.

TOP 10b) Auf Antrag von Benno Dräger wird die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006 bei Enthaltung des Vorstandes einstimmig beschlossen.

Der Vorsitzende unterbricht kurz den Kongress (10 Minuten Pause). Benno Dräger verabschiedet sich, da er noch zu einem anderen Termin muss. Damit reduziert sich das Stimmrecht auf 32 Stimmberechtigte.

TOP 11) Neuwahl des Schiedsgerichtes: Bei Enthaltung der Betroffenen wird das Schiedsgericht wie folgt durch einstimmige Zustimmung neu zusammengesetzt: Vorsitzender Christoph Rauber, 1. Beisitzer H.-W Hippler,    2.    Beisitzer Uwe Rau, 3. Beisitzer Uwe Ströcker und 4. Beisitzer Hans-Dieter Bürger.

TOP 12) Nachwahl eines Ersatzkassenprüfers: Bei zwei Enthaltungen wird Dirk Rütemann einstimmig gewählt

TOP 13) Vergabe von Ausrichtungen: a) der Kongreß 2008 wird vergeben an WT Rastede  (1. 6. 08), b) die Herren-EM 2008 an Vechta (Herbstferien),  c) die Herren-Blitz-MM und EM 2008 an Rastede (15./22. 6. 08), die Jugend-EM der U8 und U10 an Wildeshausen.

TOP 14 a) Anträge zur Änderung der Satzung: Es liegen zum gleichen Thema zwei Anträge vor. Als der weitergehende Antrag wird der Antrag vom Unterbezirk Südoldenburg behandelt: Der Spielausschuß soll mit ¾ Mehrheit Änderungen der Turnierordnung beschließen können, die mit der Zustimmung des geschäftsführenden Bezirksvorstandes ohne Mitwirkung des Kongresses in Kraft  treten. Nach längerer Diskussion, die durch die einstimmige Annahme des Antrages auf Schluß der Debatte beendet wird, wird dem Antrag bei 25 Stimmen dafür, 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mit großer Mehrheit (Zwei Stimmberechtigte waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum anwesend.) , also mehr als die erforderliche Zweidrittelmehrheit, zugestimmt. Damit entfällt der andere Antrag.

TOP 15) Verschiedenes
a) Herr Marunde lädt zum Open-Air-Turnier nach Schortens ein.
b) Hermann Züchner lädt ein, in Emden direkt an internetfähigen Computern ein ganztägiges Workshop zum Thema: „Einrichtung von modernen Homepages“ zu machen.

Gegen 16,55 Uhr schließt der Vorsitzende mit Dank an die Teilnehmer des Kongresses die Sitzung.

gez.:  Ralf Heyen, Vorsitzender                        gez.: Hermann Züchner, Schriftführer

Ordnungen & Protokolle

Hier finden Sie alle Ordnungen die den Schachbezirk Oldenburg Ostfriesland und die dazugehörigen Unterbezirke betreffen.



Bezirkskongresse (Einladungen und Protokolle):

 

Turnierordnung

TURNIERORDNUNG (TO)

Präambel

In dieser Turnierordnung (TO) werden Personenbezeichnungen und ihre Fürwörter so verwendet, dass sie unterschiedslos das männliche und das weibliche Geschlecht mit einschließen.

Es ist als unrealistisch zu erachten, dass eine TO für die Ausübung des Schachspiels als Wettkampfsport jedwede spieltechnische Frage nahezu ideell reglementieren könnte. Deshalb sollte die sportliche Fairness oberstes Prinzip für jeden Schachspieler sein. Er sollte also bei der Ausübung seines Wettkampfsportes immer den Gesichtspunkt der Partnerschaft in den Vordergrund stellen und sich stets dessen bewusst sein, dass der Schachsport im besonderen Maße dazu geeignet ist, der geistigen und charakterlichen Entwicklung zu dienen.

In strittigen Fällen, die nicht durch diese TO bzw. die TO des NSV, die TO des Deutschen Schachbundes und die FIDE-Schachregeln eindeutig geklärt sind, sollte es dennoch grundsätzlich möglich sein, durch die Anwendung des obersten Prinzips der Fairness sowie durch das Studium analoger Situationen, die von o. g. Regelungen erfasst wurden, zu einer sportlichen Entscheidung zu gelangen, die insbesondere den Zwecken des SBOO (s. Satzung § 2) nicht entgegen zu stehen hat.



1. Geltungsbereich

1.1 Diese Turnierordnung ist für alle Turniere des SBOO verbindlich. Die Unterbezirke können für ihren Verantwortungsbereich davon abweichende Regelungen treffen. Die Turniere der Jugend werden gesondert geregelt.

1.2 Diese TO ist für die spieltechnischen Fragen bindend.

1.3 Sofern diese TO keine Regelungen vorsieht, gelten die TO des NSV, die TO des Deutschen Schachbundes und die FIDE-Schachregeln in der jeweils gültigen Fassung.

1.4 Regelungen in zusätzlichen Spielordnungen (Jugend-TO, Unterbezirks-TO) dürfen der TO des SBOO nicht entgegenstehen.

 

2. Allgemeine Regelungen

2.1 Ablauf von Turnieren und Wettkämpfen

2.1.1 Zur Einhaltung aller in dieser TO und den auf ihrer Grundlage ergangenen Ausschreibungen genannten Fristen und Termine gilt das Datum des Poststempels.

2.1.2 Der Ausrichter und der gastgebende Verein sind verpflichtet, geeignete Rahmenbedingungen für Turniere und Wettkämpfe zu schaffen.

2.1.3 Der Bestand an Spielmaterial muss auch den in der Regel notwendigen Ersatz umfassen.

2.1.4 Bei allen Turnieren und Wettkämpfen des SBOO darf im Spielraum nicht geraucht werden.

2.1.5 Bei allen Turnieren des SBOO besteht im Spielraum aktives und passives Benutzungsverbot für Handys. Zuwiderhandlungen während des Wettkampfes haben den sofortigen Partieverlust zur Folge.

2.1.6 Die Höhe der Startgelder regelt die Ausschreibung.

2.1.7 Bei allen Turnieren des SBOO werden mindestens an den jeweiligen Sieger, jedoch höchstens an die drei Erstplatzierten Urkunden ausgegeben. Diese Urkunden finanziert der SBOO.

 

2.2 Turnier- bzw. Wettkampfleitung

2.2.1 Turniere des SBOO werden grundsätzlich durch den SBOO-Turnierleiter geleitet.

2.2.2 Für alle Turniere ist bei Abwesenheit des SBOO-Turnierleiters durch diesen einen Turnierleiter zu bestellen. Bei Mannschaftskämpfen sind die Mannschaftsführer Schiedsrichter.

2.2.3 Bei den unter Ziffer 4.1.1 genannten Meisterschaften – außer der Mannschaftsmeisterschaft und dem Einzelpokalturnier – wird ein Turnierausschuss (TA) gewählt, der über Proteste, deren Entscheidung keinen Aufschub duldet, endgültig entscheidet.

2.2.3.1 Der TA besteht aus dem Vorsitzenden und zwei erfahrenen Spielern sowie 2 Ersatzmitgliedern, die bei Befangenheit eines oder mehrerer Mitglieder des TA tätig werden. Der Turnierleiter darf nicht Mitglied im TA sein.

2.2.3.2 Den TA leitet der Vorsitzende. Bei Abstimmungen ist Stimmenthaltung nicht zulässig.

 

2.3 Protest

2.3.1a) Über Proteste bei Mannschaftskämpfen, die innerhalb von 7 Werktagen schriftlich begründet vorzutragen sind (Poststempel), entscheidet der SBOO-Turnierleiter, wenn sich diese Proteste nicht gegen seine eigene Entscheidung richten.

2.3.1b) Proteste haben keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen auf der Spielberichtskarte vermerkt werden. Ein Wettkampf gilt als beendet, wenn sie mit den Unterschriften beider Mannschaftsführer versehen ist. Nach Beendigung eines Wettkampfes sind Proteste nicht mehr zugelassen. Bei einem nachweisbar nur später erkennbaren Verstoß gegen die TO können Proteste bis spätestens sechs Wochen nach der Veröffentlichung des Endergebnisses eingelegt werden. Ein Eingreifen des SBOO-Turnierleiters ist jederzeit möglich.

2.3.2 Einsprüche gegen Entscheidungen des SBOO-Turnierleiters können beim SBOO-Schiedsgericht erhoben werden. Das Schiedsgericht entscheidet nur, wenn der Einspruch innerhalb einer Woche nach Zugang der Entscheidung des SBOO-Turnierleiters mit schriftlicher Begründung eingelegt wird (Poststempel) und binnen dieser Frist eine Protestgebühr in Höhe von 75,00 € auf das SBOO-Konto nachweislich eingezahlt worden ist.

2.3.3 Nach Beendigung eines Turniers eingebrachte Proteste werden nicht mehr zugelassen. Ein Turnier gilt als beendet, wenn der Spielbericht im Online-Ergebnisdienst des SBOO (http://www.sboo.de) veröffentlicht und vom Turnierleiter bestätigt ist. Bei einem nachweisbar nur später erkennbaren Verstoß gegen die TO können Proteste bis spätestens sechs Wochen nach der Veröffentlichung des Endergebnisses eingelegt werden.

2.3.4 Ein Eingreifen des Turnierleiters ist bei erkennbaren Verstößen jederzeit möglich.

 

3. Spielberechtigung

3.1 An den Turnieren des SBOO dürfen nur Spieler teilnehmen, die eine Spielgenehmigung für einen Verein des SBOO besitzen, sofern diese TO keine andere Regelung vorsieht.

3.2 Als Berechtigungsnachweis gilt die Mitgliederliste des DSB oder eine vorläufige Spielgenehmigung.

 

4. Spielbetrieb

4.1 Im SBOO werden jährlich grundsätzlich folgende Turniere ausgetragen:

4.1.1 Meisterschaften und Pokal

4.1.1.1 Einzelmeisterschaften

4.1.1.2 Schnellschachmeisterschaften

4.1.1.3 Blitz-Einzelmeisterschaften

4.1.1.4 Einzelpokalturnier (Dähne-Pokal

4.1.1.5 Mannschaftsmeisterschaften

4.1.1.6 Blitz-Mannschaftsmeisterschaften

4.1.2 Sonderveranstaltungen werden durch Ausschreibung geregelt

 

4.2 Bedenkzeitregelung

4.2.1 Bei der Mannschaftsmeisterschaft beträgt die Bedenkzeit 90 Minuten für die ersten 40 Züge. Nach der Zeitkontrolle erhält jeder Spieler für die verbleibenden Züge 30 Minuten zu seiner vorhandenen Restbedenkzeit hinzugefügt. Jeder Spieler erhält einen Zuschlag von 30 Sekunden zu seiner Bedenkzeit je Zug vom ersten Zug an („Fischer-Modus“).

4.2.2 Bei Schnellschachturnieren beträgt die Bedenkzeit zwischen 15 Minuten und 60 Minuten pro Spieler und Partie. Näheres regelt die Ausschreibung.

4.2.3 Bei Blitz-Schach-Turnieren beträgt die Bedenkzeit 5 Minuten pro Spieler und Partie.

4.2.4 Beim Einzelpokalturnier (Dähnepokal) beträgt die Bedenkzeit pro Spieler und Partie 90 Minuten für 40 Züge. Anschließend erhält jeder Spieler für die verbleibenden Züge weitere 30 Minuten zu seiner vorhandenen Bedenkzeit hinzugefügt.

4.2.5 Bei allen anderen Turnieren erfüllt die Bedenkzeit die Mindestvoraussetzungen, die für eine DWZ-Auswertung erforderlich sind. Näheres regelt die Ausschreibung.

 

4.3 Einzelmeisterschaften

4.3.1 Die Einzelmeisterschaft wird grundsätzlich als offenes Turnier nach dem Schweizer-System in 5 Runden ausgetragen. Über die Turnierform entscheidet endgültig der Turnierleiter.

4.3.2 Bei Punktgleichheit entscheidet auf allen Plätzen des Turniers die Sonneborn-Berger-Wertung, bzw. die Buchholzwertung, ggf. die verfeinerte Buchholzwertung.

4.3.3 Der/die Sieger(in) der Einzelmeisterschaft erhält den Titel: „Meister(in) des Schachbezirkes Oldenburg-Ostfriesland e.V. 20..“.

 

4.4 Schnellschachmeisterschaften

4.4.1 Die Schnellschachmeisterschaft ist ein offenes Turnier.

4.4.2 Der Turniermodus richtet sich nach der Teilnehmerzahl.

4.4.3 Bei Punktgleichheit entscheidet auf allen Plätzen des Turniers die Sonneborn-Berger-Wertung, bzw. die Buchholzwertung, ggf. die verfeinerte Buchholzwertung.

4.4.4 Der/die Sieger(in) der Schnellschachmeisterschaft erhält den Titel: „Schnellschachmeister(in) des Schachbezirkes Oldenburg-Ostfriesland e.V. 20..“.

 

4.5 Blitz-Einzelmeisterschaften

4.5.1 Die Blitz-Einzelmeisterschaft ist ein offenes Turnier.

4.5.2 Der Turniermodus richtet sich nach der Teilnehmerzahl.

4.5.3 Der/die Sieger(in) der Blitz-Einzelmeisterschaft erhält den Titel: „Blitzschach-Meister(in) der Schachbezirkes Oldenburg-Ostfriesland e.V. 20..“. Besteht auf den ersten 3 Plätzen gemeinsame Punktzahl und gemeinsame Zeitwertung, wird ein Stichkampf auf den Plätzen 1-3 ausgeführt.

4.5.4 Die Qualifikation für entsprechende NSV-Turniere erfolgt gemäß NSV-Turnierordnung.

 

4.6 Einzelpokalturnier (Dähne-Pokal)

4.6.1 Teilnahmeberechtigt ist je ein Vertreter der vier Unterbezirke. Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet, eine gültige Spielberechtigung vorzulegen.

4.6.2 Die Einzelpokalmeisterschaft wird nach dem KO-System durchgeführt. Endet die Turnierpartie Remis, wird sofort im Anschluss ein Stichkampf in Form einer Schnellschachpartie mit einer Bedenkzeit von 15 Minuten je Spieler gespielt. Endet auch diese Partie Remis, wird sofort im Anschluss eine Entscheidung durch Stichkämpfe in Form von Blitzpartien mit einer Bedenkzeit von 5 Minuten je Spieler herbeigeführt. Die erste Gewinnpartie entscheidet.

4.6.3 Das Turnier soll in einem „final four“ (Halbfinals und Finale) an einem Ort durchgeführt werden. Spielpaarungen und Farbverteilung werden zu Beginn ausgelost. Bei notwendigen Stichkämpfen werden die Farben zu Beginn gewechselt.

Direkt im Anschluss an die beiden Halbfinals wird das Finale gespielt. Sollten beide Finalisten im Halbfinale (Turnierpartie) dieselbe Farbe gehabt haben, wird die Farbverteilung des Finales ausgelost. Andernfalls erfolgt die Farbverteilung so, dass der Finalist, der im Halbfinale (Turnierpartie) schwarz hatte, im Finale weiß hat.

4.6.4 Der Sieger des Einzelpokalturniers erhält den Titel: „Dähne-Pokal-Sieger des Schachbezirks Oldenburg-Ostfriesland e.V. 20..“.

4.6.5 Die Qualifikation für entsprechende NSV-Turniere erfolgt gemäß NSV-Turnierordnung.

 

4.7 Mannschaftsmeisterschaften

4.7.1 Klasseneinteilung

Die Mannschaftsmeisterschaft des SBOO wird in zwei Klassen gespielt. Die obere Klasse ist die Bezirksliga (BL), die untere Klasse ist die Bezirksklasse.

4.7.1.1 Die Bezirksklasse spielt in zwei Staffeln, der Bezirksklasse Nord-West (BNW) und der Bezirksklasse Süd-Ost (BSO).

4.7.1.2 Die Bezirksliga besteht aus 8 Mannschaften. Die Bezirksklassen bestehen aus 8 Mannschaften.

4.7.1.3 Die BNW umfasst grundsätzlich das Gebiet der Unterbezirke Ostfriesland und Wilhelmshaven-Friesland.

4.7.1.4 Die BSO umfasst grundsätzlich das Gebiet der Unterbezirke Ammerland-Oldenburg(Stadt)-Wesermarsch und Südoldenburg.

4.7.2 Austragung

4.7.2.1 Die Mannschaften in der Bezirksliga und in den beiden Bezirksklassen tragen an 6 Brettern eine einfache Spielrunde aus.

4.7.3 Wertung

4.7.3.1 Es gilt folgende Wertung: Mehrheit der Brettpunkte = 2 Mannschaftspunkte, Gleichheit der Brettpunkte = 1 Mannschaftspunkt, Minderheit der Brettpunkte = 0 Mannschaftspunkte.

4.7.3.2 Gibt es nach Abschluss einer Spielzeit punktgleiche Mannschaften, so entscheidet die Brettpunktwertung und danach das Spielergebnis gegeneinander in der Reihenfolge: Mannschaftspunkte, Brettpunkte, Berliner-Wertung aus diesem Kampf. Sollte danach keine Entscheidung um den ersten Platz sowie den Plätzen, die den Abstieg bedeuten, gefallen sein, wird ein Stichkampf durchgeführt.

4.7.3.3 Falls eine Mannschaft durch die Wertung eines Wettkampfes gemäß Ziffer 4.7.8.3/4.7.8.4/4.7.10.1 benachteiligt wird, muss der Turnierleiter geeignete Maßnahmen treffen.

4.7.4 Qualifikation und Abstiegsregelung

4.7.4.1 Der Sieger der BL steigt in die Verbandsliga West auf.

4.7.4.2 Die Sieger der BNW und der BSO steigen in die BL auf.

4.7.4.3 Aus den Unterbezirken steigt je eine Mannschaft in die ihrer regionalen Zugehörigkeit entsprechende Bezirksklasse auf.

4.7.4.4 Aus der BL, der BNW und der BSO steigen so viele Mannschaften in die ihrer regionalen Zugehörigkeit entsprechender Klasse ab, dass nach Einreihung der Aufsteiger aus unteren Klassen sowie der Absteiger aus höheren Klassen die entsprechende Anzahl an Mannschaften gemäß Ziffer 4.7.1.2 verbleiben.

4.7.4.5 Bei Meldeverzicht einer spielberechtigten Mannschaft steigt die nächstplazierte Mannschaft aus derjenigen nächsttieferen Staffel auf, in deren Bereich die verzichtende Mannschaft gehört.

4.7.5 Spielberechtigung

4.7.5.1 Innerhalb einer Spielklasse ist ein Spieler während eines Spieljahres nur für eine Mannschaft spielberechtigt. Stammspieler sind in untergeordneten Spielklassen nicht spielberechtigt. Innerhalb einer Spielklasse dürfen Stammspieler des gleichen Vereins/der gleichen Spielgemeinschaft nur für die jeweils höhere Mannschaft als Ersatzspieler gemeldet werden.

4.7.5.2 Ersatzspieler von Mannschaften, die übergeordneten Spielklassen angehören, sind für die BL, die BNW und die BSO spielberechtigt. Diese Spielberechtigung erlischt nach insgesamt dreimaliger Mitwirkung in den höheren Spielklassen.

4.7.6 Ranglisten (Mannschaftsmeldung)

4.7.6.1 Für jede Mannschaft ist jeweils zum 1. August eine Rangliste mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, sowie der Mitgliedsnummer in der Reihenfolge der Brettbesetzung an den Turnierleiter zu schicken.

4.7.6.2 Eine Rangliste umfasst in der Bezirksliga 6 Stamm- und bis zu 24 Ersatzspieler sowie in der BNW und BSO jeweils 6 Stamm- und bis zu 24 Ersatzspieler in festgelegter Rangfolge. Nachmeldungen von Ersatzspielern sind während der gesamten Spielperiode bis zur Höchstzahl möglich.

4.7.6.3 Nachgemeldete Spieler sind in der Rangliste unten anzufügen und vierzehn Tage nach der schriftlichen Meldung spielberechtigt.

4.7.6.4 Nach Meldeschluss kann die vorgelegte Rangliste, abgesehen von Nachmeldungen, nicht mehr verändert werden.

4.7.7 Auslosung

4.7.7.1 Die Auslosung erfolgt jeweils für zwei Jahre. In den Jahren mit ungerader Zahl hat der in der Paarungstafel zuerst genannte Verein Heimrecht. Im folgenden Jahr wird nach dem Spielplan des Vorjahres mit vertauschtem Heimrecht gespielt.

4.7.7.2 Im zweiten Jahr werden auf- bzw. abgestiegene Mannschaften durch ab- bzw. aufgestiegene Mannschaften ersetzt.

4.7.7.3 Die Mannschaft mit Heimrecht hat an den Brettern zwei, vier, sechs und acht Weiß.

4.7.7.4 Der Turnierleiter ist verpflichtet, das Aufeinandertreffen von Mannschaften eines Vereins in den letzten beiden Runden durch Austausch einzelner Runden zu verhindern. Nach Möglichkeit sollen derartige Paarungen in die ersten drei Runden gelegt werden.

4.7.8 Mannschaftsaufstellung

4.7.8.1 Die Aufstellung der Mannschaften muss nach Spielstärke erfolgen. Es darf kein Stammspieler vor einem anderen Stammspieler aufgestellt werden, der eine um mehr als 250 Punkte bessere DWZ (Stichtag: 1.Juli) besitzt. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Turnierleiter. Sofern eine abgegebene Mannschaftsaufstellung nicht diese Kriterien erfüllt, steht es dem Turnierleiter frei, die Mannschaftsaufstellung zurückzuweisen und eine neue Meldung zu verlangen, die diese Kriterien erfüllt. Die Brettfolge darf gegenüber der Rangliste während der gesamten Spielperiode nicht verändert werden.

4.7.8.2 Fehlen Spieler, so müssen Ersatzspieler in der gemeldeten Reihenfolge unter Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Zulässig ist die Nichtbesetzung einzelner Bretter unter Namensnennung der fehlenden Spieler.

Unzulässig ist die Nichtbesetzung einzelner Bretter ohne Namensnennung der fehlenden Spieler. Bei Nichtbesetzung von Brett 1 ist eine Geldbuße von 30 €, bei Nichtbesetzung von Brett 2 eine Geldbuße von 20 €, ab Brett 3 je 5 € zu zahlen. Spieler, die zweimal kampflos verloren haben, verlieren ihre Spielberechtigung für die laufende Mannschaftsmeisterschaft.

4.7.8.3 Die Mannschaftsaufstellung ist spätestens fünf Minuten vor Beginn des Wettkampfes von dem Mannschaftsführer oder bei seiner Abwesenheit durch einen Vertreter bindend schriftlich auf dem Spielbericht abzugeben, eine spätere Meldung führt zu einem entsprechenden Bedenkzeitabzug bei allen Spielern dieser Mannschaft. Nach erfolgter Nominierung der Aufstellung ist eine Änderung nicht mehr möglich. Bei fehlerhafter Rangfolge haben alle zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien verloren. Ein Spieler ist dann zu tief eingesetzt, wenn über ihm ein Spieler mit einer höheren Ranglistennummer eingesetzt ist. Die begünstigte Mannschaft erhält für jedes von einer derartigen Entscheidung betroffene korrekt besetzte Brett einen Brettpunkt . Stellt ein Verein in einer Spielklasse der Bezirksliga oder Bezirksklassen mehr als eine Mannschaft, ist ein Eratzspieler nach dreimaligen Einsatz in der höheren Mannschaft nur noch für diese Mannschaft spielberechtigt.

4.7.8.4 Der Einsatz eines nichtberechtigten Spielers hat den Verlust des gesamten Wettkampfes zur Folge.

4.7.9 Spieltermine und Spielbeginn

4.7.9.1 Die Spieltermine für die Mannschaftskämpfe auf SBOO-Ebene sollen grundsätzlich den Spielterminen der Verbandsliga West angeglichen werden.

4.7.9.2 Grundsätzlich ist der Sonntag der Spieltag und Spielbeginn ist um 10.00 Uhr.

4.7.9.3 Sollte in Ausnahmefällen eine Spielverlegung nötig sein, müssen die gegnerische Mannschaft und der Turnierleiter der Verlegung zustimmen. Die letzte Runde muss zeitgleich ausgetragen werden.

4.7.10 Spielausfälle und Nichtantreten

4.7.10.1 Tritt eine Mannschaft zum angesetzten Termin nicht an, so wird der Wettkampf für sie mit 0:6 in der Bezirksliga bzw. Bezirksklasse verloren gewertet.

4.7.10.2 Eine Mannschaft ist nicht angetreten, wenn eine Stunde nach vorgesehenem Spielbeginn weniger als vier Spieler (Bezirksliga) bzw. drei Spieler (Bezirksklasse) den Wettkampf aufgenommen haben.

4.7.10.3 In Ausnahmefällen – höhere Gewalt – kann der Turnierleiter einen neuen Termin ansetzen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass keine Pflicht besteht, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

4.7.10.4 Der Verein der nicht angetretenen Mannschaft erstattet in jedem Fall dem Gegner alle für die Durchführung des ausgefallenen Kampfes nachweislich entstandenen Kosten bis zur Höhe von 100,00 €.

4.7.10.5 Abgesehen von den Fällen nach Ziffer 4.7.10.3 hat die nicht angetretene Mannschaft ein Reuegeld in Höhe von 100,00 € an die Kasse des SBOO zu zahlen.

4.7.10.6 Wird eine Mannschaft nach der Meldung, aber vor Beginn der 1. Runde zurückgezogen, gilt sie als erster Absteiger. In diesen Fällen ist eine Buße von 25,00 € zu zahlen. Zieht ein Verein eine Mannschaft nach der ersten Runde zurück, werden die Ergebnisse genullt und der Verein zahlt eine Buße von 75,00 €.

4.7.11 Ergebnismeldung

4.7.11.1 Der gastgebende Verein nimmt bis spätestens 18.00 Uhr am Spieltag die Ergebnismeldung mittels des Online-Ergebnisdienstes unter www.sboo.de vor. Die von beiden Mannschaftsführern unterschriebenen Spielberichtskarten verbleiben - außer bei Protestfällen - bis zum Abschluss der Saison bei den Heimmannschaften. Bei Protestfällen sind die Spielberichtskarten unverzüglich an den Turnierleiter zu senden.

4.7.11.2 Bei Verstößen gegen die Ergebnismeldung ist eine Buße von 10,00 € auf das Konto des SBOO zu zahlen.

4.7.12 Urkunden und Anerkennungen

4.7.12.1 Der Sieger der BL erhält den Titel „Mannschaftsmeister des Schachbezirks Oldenburg-Ostfriesland e.V. 20..“.

4.7.12.2 Die drei Erstplatzierten in der BL, BNW und der BSO erhalten Urkunden.

4.7.12.3 Der Sieger der BL erhält eine Anerkennung im Werte von ca. 35,00 €.

 

4.8 Blitz-Mannschaftsmeisterschaften

4.8.1 Spielberechtigt sind aus den Vereinen des SBOO eine oder mehrere Mannschaften.

4.8.2 Jede Mannschaft besteht aus 4 Spielern. Ein Ersatzspieler kann nach jeder Runde unter Aufrücken der Mannschaft eingefügt werden. Die Nominierung der Mannschaft erfolgt durch den Mannschaftsführer vor Turnierbeginn.

4.8.3 Der Turniermodus richtet sich nach der Teilnehmerzahl.

4.8.4 Bei Punktgleichheit entscheiden die Brettpunkte. Ergibt sich hiernach Gleichstand, werden vom Turnierleiter am selben Tag Stichkämpfe durchgeführt.

4.8.5 Der Sieger der Blitz-Mannschaftsmeisterschaft erhält den Titel: „Blitz-Mannschaftsmeister des Schachbezirks Oldenburg-Ostfriesland e.V. 20..“

4.8.6 Die Qualifikation für entsprechende NSV-Turniere erfolgt gemäß der NSV-Turnierordnung.

 

4.9 Sonderveranstaltungen

4.9.1 Der Vorstand kann über Sonderveranstaltungen beschließen.

 

4.10 Nicht wahrgenommene Qualifikation

Spieler oder Mannschaften, die sich im Dähnepokal, in der EM, der Blitz-EM oder Blitz-MM auf SBOO-Ebene für das nächst höhere Turnier auf NSV-Ebene qualifizieren, müssen sich innerhalb einer vom Turnierleiter angegebenen Frist (mindestens 14 Tage) entscheiden, ob sie diese wahrnehmen. Bei Nichteinhaltung der Frist oder einem unentschuldigten Fehlen liegt es im Ermessen des Turnierleiters, diese Spieler bzw. Mannschaften für den entsprechenden Wettkampf ein Jahr zu sperren.

 

5. Spielgenehmigung

5.1 Alle spielaktiven Mitglieder müssen in der Mitgliederliste des DSB eingetragen sein.

5.2 Sie wird von der Zentralen Passstelle des DSB (ZPS) ausgestellt. Jeder Verein erhält über den Turnierleiter einen Auszug in Form einer Vereinsmitgliederliste. Antragsteller für Änderungen der Mitgliederliste ist der zuständige Verein. Anträge müssen schriftlich gestellt werden. Für den Antrag ist das Formblatt des NSV zu verwenden und vollständig auszufüllen.

5.3 Zweifel an der Spielberechtigung eines Spielers prüft der Veranstaltungsleiter anhand der vom DSB bereitgestellten Daten. War zum Zeitpunkt der Veranstaltung kein Eintrag für den zuständigen Verein in der Mitgliederliste vorhanden oder wurde für den betreffenden Spieler keine vorläufige Spielgenehmigung ausgestellt (s. Ziffer 5.6), hat der Spieler seinen Kampf verloren.

5.4 Ein Spieler ist nur für den Verein spielberechtigt, in dessen Mitgliederliste er eingetragen ist. Er kann nur für diesen Verein Mannschaftskämpfe bestreiten und nur an offiziellen Meisterschaften der diesem Verein übergeordneten Organisation (Bezirk, Verband) teilnehmen. Ausnahme: Mit einer vorläufigen Spielgenehmigung! Ausgenommen von dieser Regelung ist das Erteilen von Gastspielgenehmigungen im Damenspielbetrieb. Wenn der Verein des Spielers Teil einer Spielgemeinschaft nach Punkt 6 ist, ist der Spieler nur für diese Spielgemeinschaft spielberechtigt.

5.5 Will ein Spieler für einen anderen als den bisherigen Verein seine offiziellen Kämpfe bestreiten (Wechsel der Spielgenehmigung), muss der neue Verein den abgegebenen Verein darüber schriftlich informieren. Der neue Verein beantragt über den Turnierleiter eine neue Spielgenehmigung und fügt diesem Antrag die Freigabeerklärung bei.

5.6 Anträge auf Erteilung einer vorläufigen Spielgenehmigung sind auf dem vorgegebenen Vordruck an den Turnierleiter / Jugendwart für Jugendturniere zu richten. Anträge auf Erteilung einer vorläufigen Spielgenehmigung müssen schriftlich gestellt werden und dieselben Angaben wie Anträge gemäß Ziffer 5.2 enthalten. Vor Antragstellung muss der Spieler im Online-Portal des Niedersächsischen Schachverbandes unter http://nsv.portal64.de angemeldet worden sein, da für die VS-Erteilung sowie für das Einpflegen des Spielers in den SBOO-Ergebnisdienst eine Mitgliedsnummer erforderlich ist.

5.7 Anträge auf Änderung der Spielgenehmigung müssen spätestens am 30.06. von den Vereinen im Online-Portal des Niedersächsischen Schachverbandes (http://nsv.portal64.de) eingetragen sein. Neueintragungen können bis zum 01.01. und 01.07. über den Eintrag im Online-Portal beantragt werde Neueintragungen zum 01.01. sind nicht zulässig, wenn der Spieler im laufenden Spieljahr bereits für einen anderen Verein im Bereich des DSB an den Mannschaftsmeisterschaften, den Pokalmannschaftsmeisterschaften, den Jugendmannschaftsmeisterschaften oder an den Damenmannschaftsmeisterschaften (mit Ausnahme von Ergänzungsspielerin) gespielt hat.

5.8 Nach Beendigung der Mitgliedschaft hat der Verein spätestens bis zum 01.07. die Löschung in der Mitgliederliste über das Online-Portal des Niedersächsischen Schachverbandes (http://nsv.portal64.de) zu beantragen. Die Beitragspflicht gegenüber dem jeweiligen Verband und seinen Untergliederungen bleibt auf jeden Fall bis zum 31.12. des betr. Jahres bestehen.

 

6. Spielgemeinschaften

6.1 Eine Spielgemeinschaft besteht aus 2 Vereinen eines Unterbezirkes.

6.2 Der Antrag muss enthalten bzw. ihm muss beigefügt sein:

a) den Namen der Spielgemeinschaft,

b) der Vertrag der die Spielgemeinschaft bildenden Stammvereine mit den Unterschriften der nach § 26 Bürgerliches Gesetzbuch vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder der Stammvereine,

c) die Benennung eines verantwortlichen Spielgemeinschaftsleiters,

d) die Erklärung, dass der vereinseigene Spielbetrieb in dem jeweiligen Bereich mit der Genehmigung der Spielgemeinschaft eingestellt wird und

e) die Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch die Vereinsvorstände für alle in der Spielgemeinschaft tätigen Mitglieder.

6.3 Die Vereine und deren Mitglieder nehmen nur im Rahmen der Spielgemeinschaften am Spielbetrieb teil.

6.4 Nach der Erteilung der Zulassung der Spielgemeinschaft ist diese bis zu ihrer Auflösung spielberechtigt.

6.5 Eine Spielgemeinschaft ist mit Wirkung für das folgende Spieljahr aufgelöst, wenn

a) einer der beiden Vereine nicht mehr Mitglied des SBOO ist oder seine Rechte ruhen,

b) einer der beiden Vereine die Auflösung dem Turnierleiter bis zum 01.05. eines Jahres schriftlich bekannt gibt,

c) eine der Voraussetzungen der Ziffer 6.2 nicht mehr vorliegt.

 

Können sich beide Vereine über die Aufteilung der der Spielgemeinschaft zustehenden Plätze in der Mannschaftsmeisterschaft nicht einigen, entscheidet der Turnierleiter.

 

Im Original unterschrieben :

W. Berger R. Weber

1. Vorsitzender Turnierleiter

Emden, 1. Juni 1997

 

geändert am 20.05.2001, wirksam zum 01.07.2001 (spieltechnisch) sowie zum 01.01.2002

(finanziell)

geändert am 27.04.2003

geändert am 16.05.2004

geändert am 13.08.2004

geändert am 26.06.2005

geändert am 02.04.2006

geändert am 10.07.2010

geändert am 21.06.2015

geändert am 09.05.2016

geändert am 01.05.2017

geändert am 17.06.2018

geändert am 16.06.2019

geändert am 28.08.2022

geändert am 01.07.2025

 

Finanzordnung

BEITRAGS- UND FINANZORDNUNG

01. Diese Ordnung regelt das Beitrags- und Finanzwesen des SBOO.

02. Zur Erledigung der anfallenden Kassenangelegenheiten ist nach der jeweils gültigen Satzung des SBOO ein Kassenwart zu wählen.
Er ist für eine ordnungsgemäße Kassenführung verantwortlich.
Für die Kassenverwaltung gilt der Grundsatz der Einheitskasse, die alle Kassengeschäfte erledigt.
Die Führung von Nebenkassen ist untersagt. Vorschüsse sind nach Verbrauch, spätestens am Ende des Haushaltsjahres, abzurechnen.
Alle durchgeführten Turniere, auch wenn sie kostenneutral durchgeführt wurden, sind über die Kasse abzuwickeln.
Die Kasse ist so einzurichten, daß sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß und Wirtschaftlich erfüllen kann. Die Bücher und Belege, die Zahlungsmittel und die zu verwahrenden Wertgegenstände sind sicher aufzubewahren.

03. Um die Aufgaben des SBOO durchführen zu können, ist es erforderlich, die entsprechenden Mittel durch Beiträge und sonstige Einnahmen bereitzustellen.
Zu den sonstigen Einnahmen gehören insbesondere Startgelder für Turniere und Wettkämpfe sowie Gebühren für Seminare und Lehrgänge.
Über die Höhe der Beiträge und sonstigen Einnahmen entscheidet die Mitgliederversammlung Der erweiterte Bezirksvorstand ist berechtigt, ganz oder teilweise auf die Erhebung von Beiträgen oder sonstigen Einnahmen zu verzichten.

04. Einnahmen dürfen nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nur für satzungsgemäße Aufgaben verwendet werden.

05. Alle Einnahmen und Ausgaben sind in einem Kassenbuch nachzuweisen.

06. Über alle Einnahmen und Ausgaben sind Belege beizubringen, aus denen der Grund der Ein- / Auszahlung zweifelsfrei zu erkennen ist.
Auch für Veranstaltungen, in denen Einnahmen vollständig wieder ausgegeben werden, sind entspr. Belege zu erstellen.
Gegebenenfalls sind Hilfsbelege zu erstellen.

07. Die Belege sind fortlaufend nach den Eintragungen im Kassenbuch zu numerieren.

08. Alle Einzahlungen sind grundsätzlich unbar zu den festgesetzten Terminen vollständig in der angegebenen Weise auf das angegebene Konto des SBOO zu entrichten.
Auszahlungen sind ebenfalls grundsätzlich unverzüglich unbar zu leisten.

09. Um eine ordnungsgemäße Kassenführung zu gewährleisten, ist ein Haushaltsvoranschlag (Etat) für das nächste Geschäftsjahr zu erstellen, in dem alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben darzustellen sind.
Der Etat muß in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.
Die einzelnen Positionen sind gegenseitig deckungsfähig
Er ist von der ordentlichen Mitgliederversammlung zu genehmigen.
Aufgrund des genehmigten Etats erhält der Kassenwart in Absprache mit dem zuständigen
Vorstandsmitglied die Ermächtigung, in dem vorgesehenem Rahmen Einnahmen anzunehmen und Ausgaben zu leisten.
Die Entscheidung über einen erforderlichen Ausgleich zwischen den einzelnen Positionen trifft der Vorstand des SBOO.

10. Für unvorhersehbare Situationen ist eine Rücklage von 15 – 20 % der zu erwartenden Einnahmen eines Geschäftsjahres zu bilden.
Für besondere Anlässe kann eine gezielte Rücklage gebildet werden.

11. Über die Haushaltsführung des abgelaufenen Geschäftsjahres hat der Kassenwart gegenüber der Mitgliederversammlung schriftlich nach einem vorgegebenem Kontenrahmen Rechenschaft abzulegen.

12. Die Haushaltsführung ist regelmäßig von zwei von der Mitgliederversammlung zu wählenden Kassenprüfern zu prüfen.
Ein schriftlicher Prüfbericht ist der Mitgliederversammlung vorzulegen.

13. Den Vorstandsmitgliedern und sonstigen für den SBOO tätigen Personen werden die erforderlichen entstandenen Kosten nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gegen entsprechende Nachweise erstattet.
Die Abrechnung für das 1. Halbjahr hat bis zum 31. Juli des laufenden Geschäftsjahres zu erfolgen.
Die Abrechnung für das 2. Halbjahr ist bis zum 31. 01. des folgenden Geschäftsjahres zu beantragen.
Verbindlichkeiten sind unter bestimmten Voraussetzungen “ sachlich richtig “ zu zeichnen und zwar :
− des Kassenwartes durch den 1. Vorsitzenden
− sonstiger für den SBOO tätigen Personen durch das Vorstandsmitglied, in dessen Zuständigkeitsbereich die Maßnahme fällt
− -in allen anderen Fällen ist der Kassenwart für die “ sachliche “ Prüfung zuständig.
Im Zweifel entscheidet der geschäftsführende Vorstand über die Rechtmäßigkeit der
Verbindlichkeit.
Später geltend gemachte Aufwendungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet.
Ob ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, entscheidet der erweiterte Bezirksvorstand.
Die betroffene Person ist dabei nicht stimmberechtigt.

14. Die Feststellung der Anzahl der Mitglieder in den Mitgliedsvereinen / Abteilungen von Sportvereinen obliegt dem DSB / NSV aufgrund der Mitgliederlisten der Zentralen Paßstelle ( ZPS ) des DSB mit Stand vom Januar des laufenden Geshäftsjahres.
Für die am Stichtag gemeldeten Mitglieder ist für das gesamte Geschäftsjahr der entsprechende Beitrag zu entrichten.

15. Zwischen dem NSV und dem LSB wird jährlich ein Abgleich der gemeldeten Mitglieder, getrennt nach Erwachsenen und Jugendlichen, vorgenommen.
Sofern dieser Abgleich ergibt, daß ein Verein / eine Schachabteilung eines Sportvereins dem LSB mehr Mitglieder gemeldet hat als dem NSV, ist für die Anzahl der mehr gemeldeten Mitglieder der Jahresbeitrag an den SBOO nachzuentrichten.

16. Die Rechnungslegung erfolgt im Sommer eines jeden Jahres. Der Beitrag ist bis zum 15.08. zu entrichten und soll den Abgleich zwischen dem NSV und dem LSB beinhalten. Bis zum 15.03. des Folgejahres ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des Beitrages des vorherigen Jahres zu entrichten. Diese Abschlagszahlung wird auf den zu zahlenden Beitrag des laufenden Jahres angerechnet.

17. Bei Zahlungsverzug ist der betreffende Mitgliedsverein / die Abteilung eines Sportvereines in geeigneter Weise an den Zahlungsverzug zu erinnern, die geforderte Leistung in einer anzugebenden Frist ( grundsätzlich 1 Monat ) zu erbringen.
Wird die geforderte Leistung nicht in der angegebenen Frist erbracht, erfolgt die Beitreibung in geeigneter Weise (Mahnung / Sperre der Mitglieder für Turniere und Wettkämpfe des SBOO und seiner Untergliederungen ).
Für die 1. Mahnung (Erinnerung) wird eine Gebühr von 10,-- Euro und für die 2. Mahnung 10 % der geschuldeten Leistung, mindestens aber 30,-- Euro fällig.
Sollte die geforderte Leistung auch nach der 2. Mahnung noch nicht in der angegebenen Zeit erbracht worden sein, erfolgt eine Sperre aller Mitglieder des Mitgliedsvereines / Abteilung des Sportvereines für alle Turniere / Wettkämpfe des SBOO und seiner Untergliederungen bis zur vollständigen Erbringung der Leistung.
Auch hier gilt die Leistung als erbracht, wenn der geforderte Betrag auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben wurde.
Alle durch dieses Verfahren entstehenden Nachteile gehen zu Lasten des betreffenden Mitgliedsvereines / der Abteilung des Sportvereines. Zusätzlich können auf Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes Verzugszinsen in Höhe von 2% über der Spitzenfinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank erhoben werden.

Diese Ordnung wurde auf der Mitgliederversammlung des SBOO am 16.04.2000 in Rastede verabschiedet und tritt am 01.05.2000 in Kraft.

1. Änderung: 20.05.2001 (wirksam zum 01.01.2002)
2. Änderung: 26.06.2005 (wirksam zum 26.06.2005)
3. Änderung: 01.06.2008
4. Änderung: 13.06.2010
5. Änderung: 18.07.2012
6. Änderung: 19.07.2015
7. Änderung: 05.06.2016
8. Änderung: 12.08.2018
9. Änderung: 28.08.2022 (wirksam zum 01.01.2023)
10. Änderung: 11.08.2024 (wirksam zum 01.01.2025)
11. Änderung: 24.08.2025 (wirksam zum 01.01.2026)

 

Anhang zur Beitrags- und Finanzordnung des SBOO
Stand: 01.01.2026

1. Bankverbindung
Sparkasse Wilhelmshaven, IBAN = DE56 2825 0110 0002 9000 25, BIC = BRLADE21WHV

2. Erstattung von Kosten für Vorstandsmitglieder und sonstige im Auftrag des SBOO tätige Personen
a) Fahrkosten
a1) PKW: pro erforderlich gefahrenem Kilometer 0,30 €
a2) je Mitfahrer: pro erforderlich gefahrenem Kilometer 0,02 €
a3) öffentliches Verkehrsmittel 2. Wagenklasse: tatsächlich erforderlicher Fahrpreis
Anmerkung: Für Fahrten zu Schachveranstaltungen, die am Wohnort der ehrenamtlich tätigen Person stattfinden, werden keine Fahrkosten gezahlt.
b) sonstige Kosten
b1) Das Tagegeld bemisst sich nach §6 Abs. 1 Bundesreisekostengesetz.

Werden Kosten für das Frühstück anderweitig erstattet, sind 20% vom Tagegeld abzuziehen.
Werden Kosten für ein Mittag- und Abendessen anderweitig erstattet, so ist das Tagegeld um 40% je Mittag- bzw Abendessen zu kürzen.
In begründeten Ausnahmefällen kann der geschäftsführende Bezirksvorstand diesen Satz erhöhen.
b2) Übernachtungsgeld: nach den Grundsätzen der sparsamen Haushaltsführung
b3) sonstige Kosten im erforderlichen Umfang nach den Grundsätzen der sparsamen Haushaltsführung

3. Sätze der Beiträge, Startgelder, Gebühren
a) Beiträge ( ab 01.01.2026)
a1) Erwachsene 37,00 €
a2) Jugendliche 10-17 Jahre 18,50 €

a3) Kinder unter 10 Jahre 0,00 €

a4) Passive Mitglieder: 18,50 €
b) Mindeststartgelder Erwachsene
b1) Einzelmeisterschaft: wird vom SBOO-Turnierleiter in der Ausschreibung festgelegt
b2) Mannschaftsmeisterschaft: wird vom SBOO-Turnierleiter in der Ausschreibung festgelegt
b3) Pokalturnier (silberner Turm) 5,00 €
b4) Blitz-Mannschaftsmeisterschaft 5,00 €
b5) Blitz-Einzelmeisterschaft 2,50 €
c) Mindeststartgelder Jugendliche
c1) Mannschaftsmeisterschaft (Jugendliga) 10,00 €
c2) Mannschaftsmeisterschaft (U12 - U16) 2,50 €
c3) Einzelmeisterschaft (U10) 2,50 €
c4) Einzelmeisterschaft (U12 - U20) 7,50 €
c5) Blitz-Mannschaftsmeisterschaft 5,00 €
c6) Blitz-Einzelmeisterschaft 2,50 €

4. Bußgelder
Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Turnierordnung.

5. Sonstige Gebühren
a) Gebühr für die DWZ-Auswertung von Turnieren, bei denen ein Startgeld von mindestens 10,00 € erhoben wird (*) 1,00 €
(*) Diese von dem Turnierveranstalter zu tragende Gebühr ist je Turnierteilnehmer
zu entrichten!

 

Schachbezirk Oldenburg-Ostfriesland e.V. (SBOO)
Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an Mitglieder

1 Zuschüsse an Einzelpersonen werden nur auf Antrag ihres Vereins gewährt. Die antragstellende Person muss eine aktive Spielberechtigung für einen Verein des SBOO besitzen. Der Verein haftet gegenüber dem SBOO für die Richtigkeit der Angaben und die ordnungsgemäße Verwendung der Zuschüsse. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung von Zuschüssen durch den SBOO.

2 Der SBOO unterscheidet zwischen Zuschüssen zu Veranstaltungen des SBOO sowie Zuschüssen zu Maßnahmen des Leistungssportes.
2.1 Der SBOO möchte allen Schachspielern unabhängig ihres sozialen Hintergrundes die Teilnahme an seinen eigenen Veranstaltungen ermöglichen. Hierzu gewährt der SBOO Zuschüsse in Fällen sozialer Härte. Die Zuschüsse sind vor allem an die soziale Bedürftigkeit gebunden. Für Mannschaftsmeisterschaften werden in der Regel keine Zuschüsse erteilt. Der SBOO sieht hier die Vereine in ihrer Verantwortung.
2.2 Der SBOO sieht sich verantwortlich für die Förderung seiner Spitzenspieler. Die Teilnahme an übergeordneten Meisterschaft stellt eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Der SBOO beteiligt sich an der Finanzierung solcher Maßnahmen im Rahmen eines Finanzierungsplans, sofern die Teilnahme die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Einzelnen überschreitet. Die Gewährung von Zuschüssen erfolgt in Abhängigkeit von der Spielstärke des Spielers und seiner sozialen Bedürftigkeit.

3 Die Beantragung der Bezuschussung durch den SBOO muss durch den Schachverein des Einzelmitglieds erfolgen. Der Antrag ist dem Vorsitzenden des SBOO zu stellen. Anträge sollen frühzeitig gestellt werden. Der Zuschussantrag soll eine Begründung für die Notwendigkeit der finanziellen Förderung enthalten, sofern diese dem SBOO noch nicht bekannt ist. Bei Zuschüssen zu Maßnahmen des Leistungssportes ist ein Finanzierungsplan zu erstellen. Dieser enthält alle geplanten Einnahmen und Ausgaben. Insbesondere ist eine Förderung durch den Verein, die Stadt, den Sportbund und dem NSV anzugeben oder eine Ablehnung solcher Zuschüsse zu begründen. Für übergeordnete Meisterschaften sollte auch die Möglichkeit der Gewinnung von privaten Sponsoren geprüft werden.

4 Der SBOO kann Belege zu den aufgeführten Einnahmen und Ausgaben oder zum Nachweis der sozialen Bedürftigkeit verlangen. Diese sind innerhalb von 30 Tagen vorzulegen.

5 Über die Gewährung von Zuschüssen und ihre Höhe entscheidet der geschäftsführende Vorstand unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des SBOO. In dringenden Fällen kann der erste Vorsitzende alleine entscheiden. Bei Zuschüssen an Jugendliche ist eine Stellungsnahme des Jugendwartes des SBOO einzuholen. Bei der Bestimmung der Höhe eines Zuschusses wird ein angemessener Eigenanteil des Antragstellers berücksichtigt.

6 Im Einzelfall kann der geschäftsführende Vorstand bei der Vergabe von Zuschüssen von dieser
Richtlinie abweichen.

Diese Richtlinie wurde vom Vorstand des SBOO auf seiner Sitzung am 22.10.2005 beschlossen und tritt am
01.01.2006 in Kraft.

Wiefelstede, 22.10.2006
f.d.R. R. Heyen R. Martens
Vorsitzender Kassenwart