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Einladung zum 71. SBOO Kongress

EINLADUNG ZUM 71. JAHRESKONGRESS des Schachbezirkes Oldenburg-Ostfriesland e.V. (SBOO) gemäß § 7.1 b) der Satzung des SBOO in der Fassung vom 30.08.2020 (*) am Sonntag, dem 23.08.2026 ab 11.00 Uhr im Haus der Jugend, Eßkamp126, 26127...

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SBOO Bezirkseinzelmeisterschaften 2026

Nachdem wir im vergangenen Jahr mit 58 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die höchste Beteiligung bei einer Bezirkseinzelmeisterschaft seit vielen Jahren verzeichnen konnten, werden wir das Turnier in diesem Jahr erneut ausrichten – mit dem...

Aktuelles

Sicherheitsvorfall – Statusmeldung

Am 17.06.2026 wurde ein unbefugter Zugriff auf die Web-Präsenz des SBOO sowie alle angeschlossenen Seiten festgestellt. Status der betroffenen Systeme: sboo.de – Schaden eingedämmt und behoben. Seite wieder regulär verfügbar....

Aktuelles

Ausschreibung JEM 2026

Zu Beginn der Herbstferien (10.-14. Oktober) findet die diesjährige Jugendeinzelmeisterschaft in der Jugendherberge Bad Zwischenahn statt. Anmeldeschluss ist bereits der 25. August! Nähere Details sh. Ausschreibung.

Aktuelles

Dähnepokal 2026

Der Wilhelmshavener SC richtete am 14.06. den SBOO-Dähnepokal aus. Die Unterbezirke meldeten Andreas Balz (WHV-FRI), Giorgi Giorgadze (Ostfriesland), Sebastian Müer (Ammerland-OL(Stadt)-Wesermarsch) und Kai Heermann (Südoldenburg) als...

Termine

23 Aug.

71. Hauptversammlung des SBOO

10:00 Uhr
28 Aug.

SBOO EM

05 Sep.

DWZ/ELO Cup der Wilstermarsch & Itzehoe

Haus der Jugend Adolf-Rhode-Straße 7 25524 Itzehoe
10 Okt.

Jugendeinzelmeisterschaft 2026

Jugendherberge Bad Zwischenahn Schirrmannweg 14, 26160 Bad Zwischenahn

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE UNTERBEZIRKE DES SBOO

§ 1 Rechtsstellung
1. Unterbezirke sind Untergliederungen des Schachbezirkes Oldenburg-Ostfriesland e. V. ( SBOO ) ohne eigene Rechtspersönlichkeit.  Sie betreuen die dem SBOO angehörenden Vereinen ihres Bereiches nach der Satzung, den Ordnungen sowie den Beschlüssen des SBOO und seiner Organe. Für ihre Arbeit gilt diese Geschäftsordnung.

2. Zwischen den Unterbezirken
a. Ammerland - Oldenburg Stadt - Wesermarsch
b. Wilhelmshaven - Friesland
c. Ostfriesland (Landkreis Wittmund, Aurich, Leer, Stadt Emden, Enklave Papenburg)
d. Südoldenburg (Landkreis Vechta, Cloppenburg, Oldenburg Land, kreisfreie Stadt Delmenhorst, Enklave Quakenbrück, Sögel, Twistringen)
sind die politischen Kreis-/Stadtgrenzen maßgebend.

§ 2 Aufgaben
1. Innerhalb ihrer Grenzen organisieren und verwalten die Unterbezirke in eigener Verantwortung die Kaderbildung und den Spielbetrieb: Einzelmeisterschaften, Pokalturniere und Mannschaftsmeisterschaften bis einschließlich der Bezirksklasse. Sie geben sich eigene Turnierordnungen und üben die Schieds- und Disziplinargewalt aus.
2. Die Unterbezirke bestimmen Vertreter für die in ihren Grenzen zuständigen Sportbünde.

§ 3 Haushalt
Unterbezirke sind berechtigt, nach Maßgabe der Beschlüsse ihrer Mitgliederversammlungen, eigene Beiträge und Startgelder  zu erheben und sonstige Zuwendungen entgegenzunehmen. Sie stellen, wenn eigene Einnahmen und Ausgaben vorgesehen sind, Haushaltspläne auf. Diese und die Kassenführung dürfen der Beitrags- und Finanzordnung des SBOO nicht entgegenstehen.

§ 4  Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Unterbezirke. Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus
a) den Vertretern der Schachvereine und Schachabteilungen von Vereinen und
b) den Vorstandsmitgliedern der Unterbezirke gemäß § 5.1 der Geschäftsordnung
2. Im Geschäftsjahr muß mindestens eine Mitgliederversammlung stattfinden.
3. Für die Mitgliederversammlung gelten die Bestimmungen der Satzung des SBOO sinngemäß.

§ 5 Vorstand
1. Der Vorstand ist das ausführende Organ des Unterbezirkes. Er besteht aus:
- dem Vorsitzenden
- dem Turnierleiter
- dem Kassenwart
- dem Jugendturnierleiter;
weitere Mitglieder können sein
- der Schul- oder Kinderwart
- der Schriftführer und/oder Pressewart.
2. Die Vorstandsmitglieder werden von einer Mitgliederversammlung gewählt. Der 2. Vorsitzende wird durch den Vorstand aus den eigenen Reihen gewählt.
3. Die Vorsitzenden der Unterbezirke, für den Fall der Verhinderung deren Stellvertreter, sind vom Vorstand des SBOO bevollmächtigt, Rechtsgeschäfte für den Bereich ihres Unterbezirkes zu tätigen. Sie dürfen Rechtsgeschäfte, die zu einer finanziellen Verpflichtung des Unterbezirkes führen, nur abschließen, wenn die Mittel zur Erfüllung im jeweiligen Haushaltsplan vorgesehen sind.

§ 6 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre.

 § 7 Ausschüsse
Bei Bedarf können für bestimmte Aufgaben Ausschüsse gebildet werden.

§ 8 Ordnungen
Die Mitgliederversammlungen können ergänzende Ordnungen für den Bereich ihres Unterbezirkes beschließen. Diese dürfen dieser Geschäftsordnung nicht entgegenstehen und sind für die in den Unterbezirken zusammengeschlossenen Vereinen verbindlich.

§ 9 Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt mit Ausnahme des § 2.1 am 6.7.1991 in Kraft.

Diese Geschäftsordnung wurde in der Sitzung des erweiterten Vorstandes am 6.7.1991 in Oldenburg beschlossen.

 

Das ist der SBOO

26Vereine
4Unterbezirke
58Teilnehmer an der BEM 2025

Von Wilhelmshaven bis Vechta, von Aurich bis Oldenburg: Finde einen Schachverein in deiner Nähe – mit Spielabend, Ansprechpartner und Anfahrt.

  • Schachunterbezirk Ammerland, Stadt Oldenburg, Wesermarsch
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