Geschäftsverteilung

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN –SBOO-

a) Geschäftsführender Vorstand: § 7 ( 2 ) der Satzung

b) Vorstand: § 7 ( 3 ) der Satzung

c) Erweiterter Vorstand: § 7 ( 4 ) der Satzung

d) Kassenprüfer: § 7 ( 5 ) der Satzung

e) Spielausschuss: § 7 ( 7 ) der Satzung

g) Delegierte: § 7 ( 8 ) der Satzung für die Kongresse des Niedersächsischen Schachverbandes e. V.

Der Geschäftsverteilungsplan legt die Zuständigkeiten des betr. Personenkreises fest und umreißt stichpunktartig die Aufgaben, soweit sie sich nicht schon eindeutig aus den erlassenen Ordnungen ergeben.

A) Geschäftsführender Vorstand:

1. Vorsitzender :

- er führt den SBOO gem. § 26 BGB nach innen und außen

- er vertritt den SBOO gerichtlich und außergerichtlich, soweit nicht andere Vorstandsmitglieder / Beauftragte aufgrund bestehender Ordnungen oder Beschlüsse zuständig sind.

- er lädt zu Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen (Kongressen) ein

- er leitet die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen

- er veröffentlicht das Protokoll von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen

- er verschickt die erforderlichen Materialien an die Delegierten des SBOO für die Mitgliederversammlungen des SBOO und Kongresse des NSV

- er stellt die Archivierung der für den SBOO relevanten Unterlagen und des relevanten Schriftverkehrs sicher.

- er verwaltet und aktualisiert die Satzung und Schiedsordnung des SBOO

Bei Verhinderung wird er durch den 2. Vorsitzenden vertreten. Eine Verhinderung mit Angabe der Dauer ist ihm unverzüglich bekanntzugeben.

2. 2. Vorsitzender / Schriftführer:

- er vertritt den 1. Vorsitzenden bei Verhinderung.

- er führt Protokoll bei Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen und veranlasst die Gegenzeichnung durch den Versammlungsleiter

3. Kassenwart :

- er vertritt den SBOO bei Verhinderung des 1. und 2. Vorsitzenden.

- Die Aufgaben als Kassenwart richten sich nach der Beitrags- und Finanzordnung des SBOO.

- er veranlasst / überwacht die rechtzeitige Ein- / Auszahlung von Forderungen / Verbindlichkeiten

- er verwaltet und aktualisiert die Finanzordnung des SBOO

B) Vorstand:

1. Turnierleiter:

- die Aufgaben richten sich nach der Turnierordnung des SBOO,

- er regelt den Einsatz von Staffelleitern

- er erteilt vorläufige Spielgenehmigungen

- er legt Termine von Turnieren / Wettkämpfen mit dem Jugend-, Senioren- / Mädchen- / Frauenwart fest. Über die Vergabe von Meisterschaften im Erwachsenenbereich entscheidet der Kongress.

- Festlegung von Terminen unter Beachtung der Termine des NSV und der NSJ

- er informiert den Kassenwart über die Festsetzung von Buß- / Reuegeldern

- Er lädt zu den Sitzungen des Spielausschusses ein. Er leitet diese Sitzungen und ist für die Führung des Protokolls verantwortlich. Er leitet das Protokoll an den Vorsitzenden weiter.

- er verwaltet und aktualisiert die Turnierordnung des SBOO

2. Staffelleiter:

- die Aufgaben ergeben sich aus der Turnierordnung des SBOO und den Vorgaben des Turnierleiters,

- er veranlasst die Ausschreibung der Mannschaftsmeisterschaften des SBOO

- er leitet unverzüglich die Mannschaftsaufstellungen und Spielergebnisse der einzelnen Runden / Turniere weiter an

- den Wertungsreferenten des SBOO

- die zuständigen Mannschaftsführer

- den / die Turnierleiter der / des betr. Schach-Unterbezirke (s)

- er veranlasst unverzüglich die Veröffentlichung von Ergebnissen

- er informiert den Kassenwart über die Festsetzung von Festsetzung von Buß- / Reuegeldern

3. Jugendwart:

- er verantwortet die Jugendarbeit des SBOO nach den Maßgaben der Jugendordnung des SBOO

- er organisiert Turniere, Wettkämpfe und Veranstaltungen nach den Regelungen der Jugendordnung des SBOO und den Beschlüssen des (geschäftsführenden) Vorstandes.

- er verwaltet und aktualisiert die Jugendordnung des SBOO

4. Seniorenwart:

- er verantwortet die Seniorenarbeit des SBOO

- er organisiert Turniere, Wettkämpfe und Veranstaltungen nach den Regelungen der Turnierordnung des SBOO und den Beschlüssen des (geschäftsführenden) Vorstandes.

5. Mädchen- / Frauenwart:

- er verantwortet die Förderung des Mädchen- und Frauenschachs im SBOO

- er organisiert Turniere, Wettkämpfe und Veranstaltungen nach den Regelungen der Turnierordnung bzw. Jugendordnung des SBOO und den Beschlüssen des (geschäftsführenden) Vorstandes.

6. Lehrwart:

- er erarbeitet ein Konzept zur Förderung der Spielstärke von Schachspielern, wobei die Förderung der Jugendlichen im Vordergrund steht. Dabei arbeitet er eng mit dem Turnierleiter, Jugendwart, Seniorenwart, Mädchen- und Frauenwart zusammen

- er arbeitet eng mit den Trainern und Übungsleitern im Bereich des SBOO zusammen, z. B. durch die Bereitstellung von Lehrmaterialien

- er ist zuständig für die Lehrarbeit und die Ausbildung von Trainern, Übungsleitern, Mannschaftsführern und Turnierleitern im Bereich des SBOO.

7. Wertungsreferent:

- er wertet Turniere und Wettkämpfe nach der Wertungsordnung des DSB für die DWZ aus

- er erhält vom Turnierleiter, Jugendturnierleiter, Seniorenwart, Mädchen- / Frauenwart, Staffelleiter die Spielergebnisse der Wettkämpfe / Turniere für die Errechnung der aktuellen Deutschen Wertungszahl ( DWZ )

8. Pressewart:

- er ist für die Veröffentlichung von Aktivitäten im Bereich des SBOO zuständig, sofern diese Aufgabe nicht durch andere Funktionsträger wahrgenommen wird

- er richtet eine Homepage ein und aktualisiert sie.

- er veröffentlicht die Beschlüsse und Protokolle des Kongresses, die Ergebnisse der Turniere und die aktuellen Ordnungen.

C) Erweiterter Bezirksvorstand ( § 7 4 der Satzung des SBOO ):

- er wirkt bei der Verwirklichung der Aufgaben des SBOO und seiner Untergliederungen mit. Dazu wird mindestens einmal jährlich eine erweiterte Vorstandssitzung, grundsätzlich kurz vor einer ordentlichen Mitgliederversammlung, abgehalten. Durch die Teilnahme der Vorsitzenden bzw. der Vertreter der Unterbezirke werden die Belange der Unterbezirke direkt in die Planungen eingebunden.

D) Kassenprüfer:

- die Aufgaben der Kassenprüfer richtet sich nach der Ordnung für die Kassenprüfer

E) Schiedsgericht:

- die Aufgaben des Schiedsgerichtes ergeben sich aus der Turnierordnung, Jugendordnung des SBOO und der dazu ergangenen Schiedsordnung.

- das Schiedsgericht führt ein Protokoll über seine Beschlüsse und stellt es dem Turnierleiter sowie dem Vorsitzenden zur Verfügung.

F) Spielausschuss:

- die Aufgaben des Spielausschusses ergeben sich aus der Satzung, Turnierordnung und Jugendordnung des SBOO.

- Der Turnierleiter lädt mind. einmal im Jahr zur Sitzung des Spielausschusses ein. Den Vorsitz führt der Turnierleiter. Er veranlasst die Führung eines Protokolls und stellt dieses dem Vorsitzenden zur Verfügung.

G) Delegierte:

- sie vertreten den SBOO auf den Kongressen des NSV.

- bei Abstimmungen auf den betr. Kongressen haben sie die Interessen und Belange des SBOO zu berücksichtigen.

- bei Verhinderung ist der 1. Vorsitzende unverzüglich mit Rückgabe der übersandten Anlagen zu informieren, damit ggf. ein Ersatzdelegierter eingeladen werden kann. Sollten die vom Kongress gewählten Delegierten verhindert sein, kann der Vorsitzende Ersatzdelegierte mit der Wahrnehmung der Stimmen des SBOO beauftragen.



Alle Vorstandsmitglieder, Beauftragten und Delegierten sind an gesetzliche Bestimmungen, Ordnungen des SBOO und Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. In Zweifelsfällen oder Streitigkeiten entscheidet der erste Vorsitzende oder bei Verhinderung sein Stellvertreter.

Sollte eine Entscheidung keine Zustimmung des Vorstandes finden, ist ggf. umgehend eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die endgültig entscheidet. Die Entscheidung über die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung fällt der Vorstand oder der erweiterter Vorstand jeweils mit einfacher Mehrheit.

Dieser Geschäftsverteilungsplan wurde auf der Vorstandssitzung am 20. Februar 2015 verabschiedet und tritt sofort in Kraft.