Turnierordnung

TURNIERORDNUNG (TO)

Präambel

In dieser Turnierordnung (TO) werden Personenbezeichnungen und ihre Fürwörter so verwendet, dass sie unterschiedslos das männliche und das weibliche Geschlecht mit einschließen.

Es ist als unrealistisch zu erachten, dass eine TO für die Ausübung des Schachspiels als Wettkampfsport jedwede spieltechnische Frage nahezu ideell reglementieren könnte. Deshalb sollte die sportliche Fairness oberstes Prinzip für jeden Schachspieler sein. Er sollte also bei der Ausübung seines Wettkampfsportes immer den Gesichtspunkt der Partnerschaft in den Vordergrund stellen und sich stets dessen bewusst sein, dass der Schachsport im besonderen Maße dazu geeignet ist, der geistigen und charakterlichen Entwicklung zu dienen.

In strittigen Fällen, die nicht durch diese TO bzw. die TO des NSV, die TO des Deutschen Schachbundes und die FIDE-Schachregeln eindeutig geklärt sind, sollte es dennoch grundsätzlich möglich sein, durch die Anwendung des obersten Prinzips der Fairness sowie durch das Studium analoger Situationen, die von o. g. Regelungen erfasst wurden, zu einer sportlichen Entscheidung zu gelangen, die insbesondere den Zwecken des SBOO (s. Satzung § 2) nicht entgegen zu stehen hat.



1. Geltungsbereich

1.1 Diese Turnierordnung ist für alle Turniere des SBOO verbindlich. Die Unterbezirke können für ihren Verantwortungsbereich davon abweichende Regelungen treffen. Die Turniere der Jugend werden gesondert geregelt.

1.2 Diese TO ist für die spieltechnischen Fragen bindend.

1.3 Sofern diese TO keine Regelungen vorsieht, gelten die TO des NSV, die TO des Deutschen Schachbundes und die FIDE-Schachregeln in der jeweils gültigen Fassung.

1.4 Regelungen in zusätzlichen Spielordnungen (Jugend-TO, Unterbezirks-TO) dürfen der TO des SBOO nicht entgegenstehen.

 

2. Allgemeine Regelungen

2.1 Ablauf von Turnieren und Wettkämpfen

2.1.1 Zur Einhaltung aller in dieser TO und den auf ihrer Grundlage ergangenen Ausschreibungen genannten Fristen und Termine gilt das Datum des Poststempels.

2.1.2 Der Ausrichter und der gastgebende Verein sind verpflichtet, geeignete Rahmenbedingungen für Turniere und Wettkämpfe zu schaffen.

2.1.3 Der Bestand an Spielmaterial muss auch den in der Regel notwendigen Ersatz umfassen.

2.1.4 Bei allen Turnieren und Wettkämpfen des SBOO darf im Spielraum nicht geraucht werden.

2.1.5 Bei allen Turnieren des SBOO besteht im Spielraum aktives und passives Benutzungsverbot für Handys. Zuwiderhandlungen während des Wettkampfes haben den sofortigen Partieverlust zur Folge.

2.1.6 Die Höhe der Startgelder regelt die Ausschreibung.

2.1.7 Bei allen Turnieren des SBOO werden mindestens an den jeweiligen Sieger, jedoch höchstens an die drei Erstplatzierten Urkunden ausgegeben. Diese Urkunden finanziert der SBOO.

 

2.2 Turnier- bzw. Wettkampfleitung

2.2.1 Turniere des SBOO werden grundsätzlich durch den SBOO-Turnierleiter geleitet.

2.2.2 Für alle Turniere ist bei Abwesenheit des SBOO-Turnierleiters durch diesen einen Turnierleiter zu bestellen. Bei Mannschaftskämpfen sind die Mannschaftsführer Schiedsrichter.

2.2.3 Bei den unter Ziffer 4.1.1 genannten Meisterschaften – außer der Mannschaftsmeisterschaft und dem Einzelpokalturnier – wird ein Turnierausschuss (TA) gewählt, der über Proteste, deren Entscheidung keinen Aufschub duldet, endgültig entscheidet.

2.2.3.1 Der TA besteht aus dem Vorsitzenden und zwei erfahrenen Spielern sowie 2 Ersatzmitgliedern, die bei Befangenheit eines oder mehrerer Mitglieder des TA tätig werden. Der Turnierleiter darf nicht Mitglied im TA sein.

2.2.3.2 Den TA leitet der Vorsitzende. Bei Abstimmungen ist Stimmenthaltung nicht zulässig.

 

2.3 Protest

2.3.1a) Über Proteste bei Mannschaftskämpfen, die innerhalb von 7 Werktagen schriftlich begründet vorzutragen sind (Poststempel), entscheidet der SBOO-Turnierleiter, wenn sich diese Proteste nicht gegen seine eigene Entscheidung richten.

2.3.1b) Proteste haben keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen auf der Spielberichtskarte vermerkt werden. Ein Wettkampf gilt als beendet, wenn sie mit den Unterschriften beider Mannschaftsführer versehen ist. Nach Beendigung eines Wettkampfes sind Proteste nicht mehr zugelassen. Bei einem nachweisbar nur später erkennbaren Verstoß gegen die TO können Proteste bis spätestens sechs Wochen nach der Veröffentlichung des Endergebnisses eingelegt werden. Ein Eingreifen des SBOO-Turnierleiters ist jederzeit möglich.

2.3.2 Einsprüche gegen Entscheidungen des SBOO-Turnierleiters können beim SBOO-Schiedsgericht erhoben werden. Das Schiedsgericht entscheidet nur, wenn der Einspruch innerhalb einer Woche nach Zugang der Entscheidung des SBOO-Turnierleiters mit schriftlicher Begründung eingelegt wird (Poststempel) und binnen dieser Frist eine Protestgebühr in Höhe von 75,00 € auf das SBOO-Konto nachweislich eingezahlt worden ist.

2.3.3 Nach Beendigung eines Turniers eingebrachte Proteste werden nicht mehr zugelassen. Ein Turnier gilt als beendet, wenn der Spielbericht im Online-Ergebnisdienst des SBOO (http://www.sboo.de) veröffentlicht und vom Turnierleiter bestätigt ist. Bei einem nachweisbar nur später erkennbaren Verstoß gegen die TO können Proteste bis spätestens sechs Wochen nach der Veröffentlichung des Endergebnisses eingelegt werden.

2.3.4 Ein Eingreifen des Turnierleiters ist bei erkennbaren Verstößen jederzeit möglich.

 

3. Spielberechtigung

3.1 An den Turnieren des SBOO dürfen nur Spieler teilnehmen, die eine Spielgenehmigung für einen Verein des SBOO besitzen, sofern diese TO keine andere Regelung vorsieht.

3.2 Als Berechtigungsnachweis gilt die Mitgliederliste des DSB oder eine vorläufige Spielgenehmigung.

 

4. Spielbetrieb

4.1 Im SBOO werden jährlich grundsätzlich folgende Turniere ausgetragen:

4.1.1 Meisterschaften und Pokal

4.1.1.1 Einzelmeisterschaften

4.1.1.2 Schnellschachmeisterschaften

4.1.1.3 Blitz-Einzelmeisterschaften

4.1.1.4 Einzelpokalturnier (Dähne-Pokal

4.1.1.5 Mannschaftsmeisterschaften

4.1.1.6 Blitz-Mannschaftsmeisterschaften

4.1.2 Sonderveranstaltungen werden durch Ausschreibung geregelt

 

4.2 Bedenkzeitregelung

4.2.1 Bei der Mannschaftsmeisterschaft beträgt die Bedenkzeit 100 Minuten für die ersten 40 Züge. Nach der Zeitkontrolle erhält jeder Spieler für die verbleibenden Züge 50 Minuten zu seiner vorhandenen Restbedenkzeit hinzugefügt. Jeder Spieler erhält einen Zuschlag von 30 Sekunden zu seiner Bedenkzeit je Zug vom ersten Zug an („Fischer-Modus“).

4.2.2 Bei Schnellschachturnieren beträgt die Bedenkzeit zwischen 15 Minuten und 60 Minuten pro Spieler und Partie. Näheres regelt die Ausschreibung.

4.2.3 Bei Blitz-Schach-Turnieren beträgt die Bedenkzeit 5 Minuten pro Spieler und Partie.

4.2.4 Beim Einzelpokalturnier (Dähnepokal) beträgt die Bedenkzeit pro Spieler und Partie 90 Minuten für 40 Züge. Anschließend erhält jeder Spieler für die verbleibenden Züge weitere 30 Minuten zu seiner vorhandenen Bedenkzeit hinzugefügt.

4.2.5 Bei allen anderen Turnieren erfüllt die Bedenkzeit die Mindestvoraussetzungen, die für eine DWZ-Auswertung erforderlich sind. Näheres regelt die Ausschreibung.

 

4.3 Einzelmeisterschaften

4.3.1 Die Einzelmeisterschaft wird grundsätzlich als offenes Turnier nach dem Schweizer-System in 5 Runden ausgetragen. Über die Turnierform entscheidet endgültig der Turnierleiter.

4.3.2 Bei Punktgleichheit entscheidet auf allen Plätzen des Turniers die Sonneborn-Berger-Wertung, bzw. die Buchholzwertung, ggf. die verfeinerte Buchholzwertung.

4.3.3 Der/die Sieger(in) der Einzelmeisterschaft erhält den Titel: „Meister(in) des Schachbezirkes Oldenburg-Ostfriesland e.V. 20..“.

 

4.4 Schnellschachmeisterschaften

4.4.1 Die Schnellschachmeisterschaft ist ein offenes Turnier.

4.4.2 Der Turniermodus richtet sich nach der Teilnehmerzahl.

4.4.3 Bei Punktgleichheit entscheidet auf allen Plätzen des Turniers die Sonneborn-Berger-Wertung, bzw. die Buchholzwertung, ggf. die verfeinerte Buchholzwertung.

4.4.4 Der/die Sieger(in) der Schnellschachmeisterschaft erhält den Titel: „Schnellschachmeister(in) des Schachbezirkes Oldenburg-Ostfriesland e.V. 20..“.

 

4.5 Blitz-Einzelmeisterschaften

4.5.1 Die Blitz-Einzelmeisterschaft ist ein offenes Turnier.

4.5.2 Der Turniermodus richtet sich nach der Teilnehmerzahl.

4.5.3 Der/die Sieger(in) der Blitz-Einzelmeisterschaft erhält den Titel: „Blitzschach-Meister(in) der Schachbezirkes Oldenburg-Ostfriesland e.V. 20..“. Besteht auf den ersten 3 Plätzen gemeinsame Punktzahl und gemeinsame Zeitwertung, wird ein Stichkampf auf den Plätzen 1-3 ausgeführt.

4.5.4 Die Qualifikation für entsprechende NSV-Turniere erfolgt gemäß NSV-Turnierordnung.

 

4.6 Einzelpokalturnier (Dähne-Pokal)

4.6.1 Teilnahmeberechtigt ist je ein Vertreter der vier Unterbezirke. Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet, eine gültige Spielberechtigung vorzulegen.

4.6.2 Die Einzelpokalmeisterschaft wird nach dem KO-System durchgeführt. Endet die Turnierpartie Remis, wird sofort im Anschluss ein Stichkampf in Form einer Schnellschachpartie mit einer Bedenkzeit von 15 Minuten je Spieler gespielt. Endet auch diese Partie Remis, wird sofort im Anschluss eine Entscheidung durch Stichkämpfe in Form von Blitzpartien mit einer Bedenkzeit von 5 Minuten je Spieler herbeigeführt. Die erste Gewinnpartie entscheidet.

4.6.3 Das Turnier soll in einem „final four“ (Halbfinals und Finale) an einem Ort durchgeführt werden. Spielpaarungen und Farbverteilung werden zu Beginn ausgelost. Bei notwendigen Stichkämpfen werden die Farben zu Beginn gewechselt.

Direkt im Anschluss an die beiden Halbfinals wird das Finale gespielt. Sollten beide Finalisten im Halbfinale (Turnierpartie) dieselbe Farbe gehabt haben, wird die Farbverteilung des Finales ausgelost. Andernfalls erfolgt die Farbverteilung so, dass der Finalist, der im Halbfinale (Turnierpartie) schwarz hatte, im Finale weiß hat.

4.6.4 Der Sieger des Einzelpokalturniers erhält den Titel: „Dähne-Pokal-Sieger des Schachbezirks Oldenburg-Ostfriesland e.V. 20..“.

4.6.5 Die Qualifikation für entsprechende NSV-Turniere erfolgt gemäß NSV-Turnierordnung.

 

4.7 Mannschaftsmeisterschaften

4.7.1 Klasseneinteilung

Die Mannschaftsmeisterschaft des SBOO wird in zwei Klassen gespielt. Die obere Klasse ist die Bezirksliga (BL), die untere Klasse ist die Bezirksklasse.

4.7.1.1 Die Bezirksklasse spielt in zwei Staffeln, der Bezirksklasse Nord-West (BNW) und der Bezirksklasse Süd-Ost (BSO).

4.7.1.2 Die Bezirksliga besteht aus 8 Mannschaften. Die Bezirksklassen bestehen aus 8 Mannschaften.

4.7.1.3 Die BNW umfasst grundsätzlich das Gebiet der Unterbezirke Ostfriesland und Wilhelmshaven-Friesland.

4.7.1.4 Die BSO umfasst grundsätzlich das Gebiet der Unterbezirke Ammerland-Oldenburg(Stadt)-Wesermarsch und Südoldenburg.

4.7.2 Austragung

4.7.2.1 Die Mannschaften in der Bezirksliga und in den beiden Bezirksklassen tragen an 6 Brettern eine einfache Spielrunde aus.

4.7.3 Wertung

4.7.3.1 Es gilt folgende Wertung: Mehrheit der Brettpunkte = 2 Mannschaftspunkte, Gleichheit der Brettpunkte = 1 Mannschaftspunkt, Minderheit der Brettpunkte = 0 Mannschaftspunkte.

4.7.3.2 Gibt es nach Abschluss einer Spielzeit punktgleiche Mannschaften, so entscheidet die Brettpunktwertung und danach das Spielergebnis gegeneinander in der Reihenfolge: Mannschaftspunkte, Brettpunkte, Berliner-Wertung aus diesem Kampf. Sollte danach keine Entscheidung um den ersten Platz sowie den Plätzen, die den Abstieg bedeuten, gefallen sein, wird ein Stichkampf durchgeführt.

4.7.3.3 Falls eine Mannschaft durch die Wertung eines Wettkampfes gemäß Ziffer 4.7.8.3/4.7.8.4/4.7.10.1 benachteiligt wird, muss der Turnierleiter geeignete Maßnahmen treffen.

4.7.4 Qualifikation und Abstiegsregelung

4.7.4.1 Der Sieger der BL steigt in die Verbandsliga West auf.

4.7.4.2 Die Sieger der BNW und der BSO steigen in die BL auf.

4.7.4.3 Aus den Unterbezirken steigt je eine Mannschaft in die ihrer regionalen Zugehörigkeit entsprechende Bezirksklasse auf.

4.7.4.4 Aus der BL, der BNW und der BSO steigen so viele Mannschaften in die ihrer regionalen Zugehörigkeit entsprechender Klasse ab, dass nach Einreihung der Aufsteiger aus unteren Klassen sowie der Absteiger aus höheren Klassen die entsprechende Anzahl an Mannschaften gemäß Ziffer 4.7.1.2 verbleiben.

4.7.4.5 Bei Meldeverzicht einer spielberechtigten Mannschaft steigt die nächstplazierte Mannschaft aus derjenigen nächsttieferen Staffel auf, in deren Bereich die verzichtende Mannschaft gehört.

4.7.5 Spielberechtigung

4.7.5.1 Innerhalb einer Spielklasse ist ein Spieler während eines Spieljahres nur für eine Mannschaft spielberechtigt. Stammspieler sind in untergeordneten Spielklassen nicht spielberechtigt. Innerhalb einer Spielklasse dürfen Stammspieler des gleichen Vereins/der gleichen Spielgemeinschaft nur für die jeweils höhere Mannschaft als Ersatzspieler gemeldet werden.

4.7.5.2 Ersatzspieler von Mannschaften, die übergeordneten Spielklassen angehören, sind für die BL, die BNW und die BSO spielberechtigt. Diese Spielberechtigung erlischt nach insgesamt dreimaliger Mitwirkung in den höheren Spielklassen.

4.7.6 Ranglisten (Mannschaftsmeldung)

4.7.6.1 Für jede Mannschaft ist jeweils zum 1. August eine Rangliste mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, sowie der Mitgliedsnummer in der Reihenfolge der Brettbesetzung an den Turnierleiter zu schicken.

4.7.6.2 Eine Rangliste umfasst in der Bezirksliga 6 Stamm- und bis zu 24 Ersatzspieler sowie in der BNW und BSO jeweils 6 Stamm- und bis zu 24 Ersatzspieler in festgelegter Rangfolge. Nachmeldungen von Ersatzspielern sind während der gesamten Spielperiode bis zur Höchstzahl möglich.

4.7.6.3 Nachgemeldete Spieler sind in der Rangliste unten anzufügen und vierzehn Tage nach der schriftlichen Meldung spielberechtigt.

4.7.6.4 Nach Meldeschluss kann die vorgelegte Rangliste, abgesehen von Nachmeldungen, nicht mehr verändert werden.

4.7.7 Auslosung

4.7.7.1 Die Auslosung erfolgt jeweils für zwei Jahre. In den Jahren mit ungerader Zahl hat der in der Paarungstafel zuerst genannte Verein Heimrecht. Im folgenden Jahr wird nach dem Spielplan des Vorjahres mit vertauschtem Heimrecht gespielt.

4.7.7.2 Im zweiten Jahr werden auf- bzw. abgestiegene Mannschaften durch ab- bzw. aufgestiegene Mannschaften ersetzt.

4.7.7.3 Die Mannschaft mit Heimrecht hat an den Brettern zwei, vier, sechs und acht Weiß.

4.7.7.4 Der Turnierleiter ist verpflichtet, das Aufeinandertreffen von Mannschaften eines Vereins in den letzten beiden Runden durch Austausch einzelner Runden zu verhindern. Nach Möglichkeit sollen derartige Paarungen in die ersten drei Runden gelegt werden.

4.7.8 Mannschaftsaufstellung

4.7.8.1 Die Aufstellung der Mannschaften muss nach Spielstärke erfolgen. Es darf kein Stammspieler vor einem anderen Stammspieler aufgestellt werden, der eine um mehr als 250 Punkte bessere DWZ (Stichtag: 1.Juli) besitzt. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Turnierleiter. Sofern eine abgegebene Mannschaftsaufstellung nicht diese Kriterien erfüllt, steht es dem Turnierleiter frei, die Mannschaftsaufstellung zurückzuweisen und eine neue Meldung zu verlangen, die diese Kriterien erfüllt. Die Brettfolge darf gegenüber der Rangliste während der gesamten Spielperiode nicht verändert werden.

4.7.8.2 Fehlen Spieler, so müssen Ersatzspieler in der gemeldeten Reihenfolge unter Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Zulässig ist die Nichtbesetzung einzelner Bretter unter Namensnennung der fehlenden Spieler.

Unzulässig ist die Nichtbesetzung einzelner Bretter ohne Namensnennung der fehlenden Spieler. Bei Nichtbesetzung von Brett 1 ist eine Geldbuße von 30 €, bei Nichtbesetzung von Brett 2 eine Geldbuße von 20 €, ab Brett 3 je 5 € zu zahlen. Spieler, die zweimal kampflos verloren haben, verlieren ihre Spielberechtigung für die laufende Mannschaftsmeisterschaft.

4.7.8.3 Die Mannschaftsaufstellung ist spätestens fünf Minuten vor Beginn des Wettkampfes von dem Mannschaftsführer oder bei seiner Abwesenheit durch einen Vertreter bindend schriftlich auf dem Spielbericht abzugeben, eine spätere Meldung führt zu einem entsprechenden Bedenkzeitabzug bei allen Spielern dieser Mannschaft. Nach erfolgter Nominierung der Aufstellung ist eine Änderung nicht mehr möglich. Bei fehlerhafter Rangfolge haben alle zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien verloren. Ein Spieler ist dann zu tief eingesetzt, wenn über ihm ein Spieler mit einer höheren Ranglistennummer eingesetzt ist. Die begünstigte Mannschaft erhält für jedes von einer derartigen Entscheidung betroffene korrekt besetzte Brett einen Brettpunkt . Stellt ein Verein in einer Spielklasse der Bezirksliga oder Bezirksklassen mehr als eine Mannschaft, ist ein Eratzspieler nach dreimaligen Einsatz in der höheren Mannschaft nur noch für diese Mannschaft spielberechtigt.

4.7.8.4 Der Einsatz eines nichtberechtigten Spielers hat den Verlust des gesamten Wettkampfes zur Folge.

4.7.9 Spieltermine und Spielbeginn

4.7.9.1 Die Spieltermine für die Mannschaftskämpfe auf SBOO-Ebene sollen grundsätzlich den Spielterminen der Verbandsliga West angeglichen werden.

4.7.9.2 Grundsätzlich ist der Sonntag der Spieltag und Spielbeginn ist um 10.00 Uhr.

4.7.9.3 Sollte in Ausnahmefällen eine Spielverlegung nötig sein, müssen die gegnerische Mannschaft und der Turnierleiter der Verlegung zustimmen. Die letzte Runde muss zeitgleich ausgetragen werden.

4.7.10 Spielausfälle und Nichtantreten

4.7.10.1 Tritt eine Mannschaft zum angesetzten Termin nicht an, so wird der Wettkampf für sie mit 0:6 in der Bezirksliga bzw. Bezirksklasse verloren gewertet.

4.7.10.2 Eine Mannschaft ist nicht angetreten, wenn eine Stunde nach vorgesehenem Spielbeginn weniger als vier Spieler (Bezirksliga) bzw. drei Spieler (Bezirksklasse) den Wettkampf aufgenommen haben.

4.7.10.3 In Ausnahmefällen – höhere Gewalt – kann der Turnierleiter einen neuen Termin ansetzen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass keine Pflicht besteht, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

4.7.10.4 Der Verein der nicht angetretenen Mannschaft erstattet in jedem Fall dem Gegner alle für die Durchführung des ausgefallenen Kampfes nachweislich entstandenen Kosten bis zur Höhe von 100,00 €.

4.7.10.5 Abgesehen von den Fällen nach Ziffer 4.7.10.3 hat die nicht angetretene Mannschaft ein Reuegeld in Höhe von 100,00 € an die Kasse des SBOO zu zahlen.

4.7.10.6 Wird eine Mannschaft nach der Meldung, aber vor Beginn der 1. Runde zurückgezogen, gilt sie als erster Absteiger. In diesen Fällen ist eine Buße von 25,00 € zu zahlen. Zieht ein Verein eine Mannschaft nach der ersten Runde zurück, werden die Ergebnisse genullt und der Verein zahlt eine Buße von 75,00 €.

4.7.11 Ergebnismeldung

4.7.11.1 Der gastgebende Verein nimmt bis spätestens 18.00 Uhr am Spieltag die Ergebnismeldung mittels des Online-Ergebnisdienstes unter www.sboo.de vor. Die von beiden Mannschaftsführern unterschriebenen Spielberichtskarten verbleiben - außer bei Protestfällen - bis zum Abschluss der Saison bei den Heimmannschaften. Bei Protestfällen sind die Spielberichtskarten unverzüglich an den Turnierleiter zu senden.

4.7.11.2 Bei Verstößen gegen die Ergebnismeldung ist eine Buße von 10,00 € auf das Konto des SBOO zu zahlen.

4.7.12 Urkunden und Anerkennungen

4.7.12.1 Der Sieger der BL erhält den Titel „Mannschaftsmeister des Schachbezirks Oldenburg-Ostfriesland e.V. 20..“.

4.7.12.2 Die drei Erstplatzierten in der BL, BNW und der BSO erhalten Urkunden.

4.7.12.3 Der Sieger der BL erhält eine Anerkennung im Werte von ca. 35,00 €.

 

4.8 Blitz-Mannschaftsmeisterschaften

4.8.1 Spielberechtigt sind aus den Vereinen des SBOO eine oder mehrere Mannschaften.

4.8.2 Jede Mannschaft besteht aus 4 Spielern. Ein Ersatzspieler kann nach jeder Runde unter Aufrücken der Mannschaft eingefügt werden. Die Nominierung der Mannschaft erfolgt durch den Mannschaftsführer vor Turnierbeginn.

4.8.3 Der Turniermodus richtet sich nach der Teilnehmerzahl.

4.8.4 Bei Punktgleichheit entscheiden die Brettpunkte. Ergibt sich hiernach Gleichstand, werden vom Turnierleiter am selben Tag Stichkämpfe durchgeführt.

4.8.5 Der Sieger der Blitz-Mannschaftsmeisterschaft erhält den Titel: „Blitz-Mannschaftsmeister des Schachbezirks Oldenburg-Ostfriesland e.V. 20..“

4.8.6 Die Qualifikation für entsprechende NSV-Turniere erfolgt gemäß der NSV-Turnierordnung.

 

4.9 Sonderveranstaltungen

4.9.1 Der Vorstand kann über Sonderveranstaltungen beschließen.

 

4.10 Nicht wahrgenommene Qualifikation

Spieler oder Mannschaften, die sich im Dähnepokal, in der EM, der Blitz-EM oder Blitz-MM auf SBOO-Ebene für das nächst höhere Turnier auf NSV-Ebene qualifizieren, müssen sich innerhalb einer vom Turnierleiter angegebenen Frist (mindestens 14 Tage) entscheiden, ob sie diese wahrnehmen. Bei Nichteinhaltung der Frist oder einem unentschuldigten Fehlen liegt es im Ermessen des Turnierleiters, diese Spieler bzw. Mannschaften für den entsprechenden Wettkampf ein Jahr zu sperren.

 

5. Spielgenehmigung

5.1 Alle spielaktiven Mitglieder müssen in der Mitgliederliste des DSB eingetragen sein.

5.2 Sie wird von der Zentralen Passstelle des DSB (ZPS) ausgestellt. Jeder Verein erhält über den Turnierleiter einen Auszug in Form einer Vereinsmitgliederliste. Antragsteller für Änderungen der Mitgliederliste ist der zuständige Verein. Anträge müssen schriftlich gestellt werden. Für den Antrag ist das Formblatt des NSV zu verwenden und vollständig auszufüllen.

5.3 Zweifel an der Spielberechtigung eines Spielers prüft der Veranstaltungsleiter anhand der vom DSB bereitgestellten Daten. War zum Zeitpunkt der Veranstaltung kein Eintrag für den zuständigen Verein in der Mitgliederliste vorhanden oder wurde für den betreffenden Spieler keine vorläufige Spielgenehmigung ausgestellt (s. Ziffer 5.6), hat der Spieler seinen Kampf verloren.

5.4 Ein Spieler ist nur für den Verein spielberechtigt, in dessen Mitgliederliste er eingetragen ist. Er kann nur für diesen Verein Mannschaftskämpfe bestreiten und nur an offiziellen Meisterschaften der diesem Verein übergeordneten Organisation (Bezirk, Verband) teilnehmen. Ausnahme: Mit einer vorläufigen Spielgenehmigung! Ausgenommen von dieser Regelung ist das Erteilen von Gastspielgenehmigungen im Damenspielbetrieb. Wenn der Verein des Spielers Teil einer Spielgemeinschaft nach Punkt 6 ist, ist der Spieler nur für diese Spielgemeinschaft spielberechtigt.

5.5 Will ein Spieler für einen anderen als den bisherigen Verein seine offiziellen Kämpfe bestreiten (Wechsel der Spielgenehmigung), muss der neue Verein den abgegebenen Verein darüber schriftlich informieren. Der neue Verein beantragt über den Turnierleiter eine neue Spielgenehmigung und fügt diesem Antrag die Freigabeerklärung bei.

5.6 Anträge auf Erteilung einer vorläufigen Spielgenehmigung sind auf dem vorgegebenen Vordruck an den Turnierleiter / Jugendwart für Jugendturniere zu richten. Anträge auf Erteilung einer vorläufigen Spielgenehmigung müssen schriftlich gestellt werden und dieselben Angaben wie Anträge gemäß Ziffer 5.2 enthalten. Vor Antragstellung muss der Spieler im Online-Portal des Niedersächsischen Schachverbandes unter http://nsv.portal64.de angemeldet worden sein, da für die VS-Erteilung sowie für das Einpflegen des Spielers in den SBOO-Ergebnisdienst eine Mitgliedsnummer erforderlich ist.

5.7 Anträge auf Änderung der Spielgenehmigung müssen spätestens am 30.06. von den Vereinen im Online-Portal des Niedersächsischen Schachverbandes (http://nsv.portal64.de) eingetragen sein. Neueintragungen können bis zum 01.01. und 01.07. über den Eintrag im Online-Portal beantragt werde Neueintragungen zum 01.01. sind nicht zulässig, wenn der Spieler im laufenden Spieljahr bereits für einen anderen Verein im Bereich des DSB an den Mannschaftsmeisterschaften, den Pokalmannschaftsmeisterschaften, den Jugendmannschaftsmeisterschaften oder an den Damenmannschaftsmeisterschaften (mit Ausnahme von Ergänzungsspielerin) gespielt hat.

5.8 Nach Beendigung der Mitgliedschaft hat der Verein spätestens bis zum 01.07. die Löschung in der Mitgliederliste über das Online-Portal des Niedersächsischen Schachverbandes (http://nsv.portal64.de) zu beantragen. Die Beitragspflicht gegenüber dem jeweiligen Verband und seinen Untergliederungen bleibt auf jeden Fall bis zum 31.12. des betr. Jahres bestehen.

 

6. Spielgemeinschaften

6.1 Eine Spielgemeinschaft besteht aus 2 Vereinen eines Unterbezirkes.

6.2 Der Antrag muss enthalten bzw. ihm muss beigefügt sein:

a) den Namen der Spielgemeinschaft,

b) der Vertrag der die Spielgemeinschaft bildenden Stammvereine mit den Unterschriften der nach § 26 Bürgerliches Gesetzbuch vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder der Stammvereine,

c) die Benennung eines verantwortlichen Spielgemeinschaftsleiters,

d) die Erklärung, dass der vereinseigene Spielbetrieb in dem jeweiligen Bereich mit der Genehmigung der Spielgemeinschaft eingestellt wird und

e) die Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch die Vereinsvorstände für alle in der Spielgemeinschaft tätigen Mitglieder.

6.3 Die Vereine und deren Mitglieder nehmen nur im Rahmen der Spielgemeinschaften am Spielbetrieb teil.

6.4 Nach der Erteilung der Zulassung der Spielgemeinschaft ist diese bis zu ihrer Auflösung spielberechtigt.

6.5 Eine Spielgemeinschaft ist mit Wirkung für das folgende Spieljahr aufgelöst, wenn

a) einer der beiden Vereine nicht mehr Mitglied des SBOO ist oder seine Rechte ruhen,

b) einer der beiden Vereine die Auflösung dem Turnierleiter bis zum 01.05. eines Jahres schriftlich bekannt gibt,

c) eine der Voraussetzungen der Ziffer 6.2 nicht mehr vorliegt.

 

Können sich beide Vereine über die Aufteilung der der Spielgemeinschaft zustehenden Plätze in der Mannschaftsmeisterschaft nicht einigen, entscheidet der Turnierleiter.

 

Im Original unterschrieben :

W. Berger R. Weber

1. Vorsitzender Turnierleiter

Emden, 1. Juni 1997

 

geändert am 20.05.2001, wirksam zum 01.07.2001 (spieltechnisch) sowie zum 01.01.2002

(finanziell)

geändert am 27.04.2003

geändert am 16.05.2004

geändert am 13.08.2004

geändert am 26.06.2005

geändert am 02.04.2006

geändert am 10.07.2010

geändert am 21.06.2015

geändert am 09.05.2016

geändert am 01.05.2017

geändert am 17.06.2018

geändert am 16.06.2019

geändert am 28.08.2022