Jugendordnung

JUGENDORDNUNG


Inhalt
1. Grundsätze
2. Geltungsbereich
3. Allgemeine Spielberechtigung
4. Jugendlehrarbeit
5. Termine
6. Einzelmeisterschaften
6.1 U18, u16, u14 und u12
6.2 U10 und u8
6.3 Mädchen
7. Blitzeinzelmeisterschaften
8. Allgemeine Bestimmungen für Mannschaftsmeisterschaften
9. Mannschaftsmeisterschaft
9.1 Aufstellung und Struktur
9.2 Spielberechtigung
9.3 Austragung
9.4 Verlegung
9.5 Nichtantreten
9.6 Meister / Aufstieg
10. Mannschaftsmeisterschaften U16 / U10
11. Sonderveranstaltungen
12. Startgelder
 
1 Grundsätze
1.1 Alle Beteiligten sind zu Fairplay verpflichtet. Alle Beteiligten haben sich so zu verhalten, dass eine Störung der Veranstaltungen ausgeschlossen ist (§ 1.1 gilt nur für 1.1, 1.2, und 1.4, nicht für 1.3).
1.2 Bei allen Veranstaltungen gilt im Turnierbereich ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
1.3 Das Spieljahr entspricht den Vorgaben der höheren Ebene.
1.4 Für alle Turniere gelten die jeweils aktuellen Regeln der FIDE sowie die dazu ergangenen Bestimmungen des DSB, der DSJ, des NSV, der NSJ und des SBOO.
1.5. Die Turnierleitung kann bei Verstößen gegen die TO 1.1. bis 1.4. Strafen verhängen. Gegen aktive Turnierteilnehmer können Spielverlust oder Punktabzüge verhängt werden. Gegen alle Teilnehmer kann im Extremfall der Ausschluss von der Veranstaltung verhängt werden.
1.6. Wenn in dieser Jugendordnung Sachverhalte nicht geregelt sind, dann gilt die Turnierordnung des Bezirkes 5 Oldenburg Ostfriesland.

2 Geltungsbereich
2.1 Sachlich und räumlich für alle dem SBOO angehörigen Vereine.
2.2 Inhaltlich für alle Veranstaltungen des SBOO.
2.3 Persönlich für alle direkt oder indirekt Beteiligten. Dies sind neben den Spielern und den Funktionsträgern z. B. die Mannschaften und Vereine, aber auch die Betreuer und Zuschauer.
 
3 Allgemeine Spielberechtigung
3.1 Alle Teilnehmer an Meisterschaften müssen in einer Aktivenliste eines Vereins des Bezirkes 5 Oldenburg Ostfriesland eingetragen sein. Die Spielberechtigung gilt für das Spieljahr. Der Jugendwart kann eine vorläufige Spielgenehmigung erstellen, sobald der Verein den Spieler über das Onlineportal des Niedersächsischen Schachverbandes für die Mitgliederverwaltung angemeldet hat. Die vorläufige Spielgenehmigung gilt bis zum nächsten Meldetermin.  
3.2 Schulschachgruppen können an allen Mannschaftswettbewerben des SBOO teilnehmen, sie können sich aber nur dann, wenn sie einem Verein des SBOO angehören, für übergeordnete Turniere qualifizieren. Über die Teilnahme an Einzelturnieren entscheidet der SBOO-Jugendwart.
3.3. Verliert ein Teilnehmer im Turnierverlauf seine Spielberechtigung nach 3.1. der Jugendordnung, darf er bei Einzelmeisterschaften das Turnier fortsetzen, ohne dass er Qualifikationsansprüche erwerben kann. Bei Mannschaftsturnieren darf der betreffende Spieler nicht mehr eingesetzt werden.
3.4. Ein Spieler verliert die Qualifikation zu übergeordneten Turnieren, wenn er zum Meldetermin des übergeordneten Turniers die Spielberechtigung nach Jugendordnung 3.1. nicht mehr erfüllt. Ein Spieler verliert die Qualifikation zu übergeordneten Turnieren, wenn er die Spielberechtigung nach der für das übergeordnete Turnier gültigen Turnierordnung nicht mehr erfüllt. In beiden Fällen geht die Qualifikation auf den Nächstplatzierten über.
3.5 Für alle weiterführenden Turniere gelten die Altersstichtage des nächst höheren Turniers. Für alle anderen Turniere gelten die Altersstichtage der NSJ.
 
4 Jugendlehrarbeit
4.1 Der SBOO weiß sich zuständig für die schachliche Fortbildung der Jugendlichen, die in ihren Vereinen oder Unterbezirken nicht mehr gefördert werden können.
4.2 Diese Fortbildung soll geschehen durch Bildung von Kadern, durch die Bereitstellung von Trainer auf der Bezirksmeisterschaft und der Landesmeisterschaft und durch die Weiterbildung der im Bezirk vorhandenen Trainern und Betreuern.
4.3 Näheres regelt die Kaderordnung in ihrer gültigen Fassung.
 
5 Termine
5.1 Der Jugendwart legt die Termine für alle Veranstaltungen der Jugend des SBOO des folgenden Spieljahres bis zum 01.04. des Jahres fest. Dabei hat er die Termine der höheren Ebenen mit Ausnahme von Pokal und Frauen zu berücksichtigen.
5.2 Die Termine der Jugendliga sollten immer auf den Jugendterminen der höheren Ebenen liegen.
 
6 Einzelmeisterschaften
Es sollen folgende Turniere stattfinden :
6.1 Die Meisterschaften der u18, u16, u14 und die u12 sollen in den Herbstferien über mindestens vier Tage ausgetragen werden.
6.1.1 Es sollen sieben Runden nach dem Schweizer System gespielt werden.
6.1.2 Die Bedenkzeit soll sich an der Bedenkzeit für die Landeseinzelmeisterschaft orientieren. Die Bedenkzeit muss für eine DWZ-Auswertung ausreichend sein.
6.1.3 Der SBOO übernimmt die Ausrichtung, sofern sich kein Verein bis zum 01.04. um die Ausrichtung bewirbt.
6.1.4 Der Ausrichter sorgt für Spielräume, ausreichend Spielmaterial, Turnierhelfer, Preise und Unterbringung der Teilnehmer. Für die ihm entstehenden Kosten kann er einen Teilnehmerbeitrag fordern. Der SBOO gewährt einen Zuschuss.
6.1.5 Der Jugendwart versendet bis zum 1. 5. des Jahres eine Ausschreibung an die Vereine und veröffentlicht diese im offiziellen Verkündungsorgan sowie auf der Internetseite des SBOO.
6.2 Die Meisterschaft der u8 und u10 soll an einem Wochenende in der ersten Hälfte der Saison ausgetragen werden.
6.2.1 Es soll in sieben bis neun Runden nach dem Schweizer System gespielt werden.
6.2.2 Die Bedenkzeit sollte 30 bis 60 Minuten pro Spieler und Partie betragen.
6.2.3 Der Ausrichter stellt Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Kosten hierfür tragen die Teilnehmer.
6.2.4 Der Ausrichter sorgt für Spielräume, ausreichend Spielmaterial und Preise. Für die ihm entstehenden Kosten kann er einen Teilnehmerbeitrag fordern. Der Ausrichter sorgt für ein altersgemäßes Rahmenprogramm.
6.3 Für jede Altersklasse soll parallel ein Mädchenturnier stattfinden. Sollte es nicht genügend Teilnehmerinnen geben, so können diese als Mädchenturnier für mehrere Altersgruppen oder mit den Turnieren der Jungen zusammengelegt werden.
6.4 Es gelten die Altersstichtage der folgenden Deutschen Meisterschaften.
6.5 Die Sieger der einzelnen Turniere erhalten den Titel u18- bis u8-Jugend - Einzelmeister des SBOO des laufenden Jahres. Dies gilt sinngemäß auch für alle Mädchenturniere.
6.6 Platzierungen, die für die Vergabe von Titeln, Pokalen und/oder Urkunden relevant sind, werden durch die Wertungen in folgender Reihenfolge ermittelt:
bei Turnieren im Schweizer System: 1. Anzahl der erzielten Punkte, 2. mittlere Buchholzwertung, 3. Verf. Buchholzwertung, 4. Siegwertung, 5. Siege mit den schwarzen Steinen, 6. Los;
bei Rundenturnieren: 1. Anzahl der erzielten Punkte,  2. Sonneborn-Berger, 3. direkter Vergleich, 4. Siegwertung, 5. Los.
6.7 Die Einzelmeister und Platzierten vertreten den SBOO bei Turnieren der Niedersächsischen Schachjugend. Die Teilnahme an diesen Turnieren richtet sich nach der Spielordnung der NSJ in der jeweils gültigen Fassung. Bei Punktgleichheit entscheidet nicht die Wertung sondern ein Stichkampf über mindestens 3 Partien mit einer Bedenkzeit von mindestens 30 min pro Partie und Spieler.
 
7 Blitzeinzelmeisterschaften
7.1 Die Blitzeinzelmeisterschaften werden vor den Sommerferien in den Altersklassen u8 bis u18 ausgetragen.
7.2 Die Bedenkzeit beträgt 5 Minuten pro Spieler und Partie. Es sollte im Rundensystem gespielt werden.
7.3 Der Ausrichter sorgt für Spielräume, ausreichend Spielmaterial und Preise. Für die ihm entstehenden Kosten kann er einen Teilnehmerbeitrag fordern
7.4 Die Sieger der einzelnen Turniere erhalten den Titel "u18- bis u8-Jugend - Blitzeinzelmeister des SBOO" des laufenden Jahres. Dies gilt sinngemäß auch für alle Mädchenturniere.
7.5 Die Blitzeinzelmeister und Platzierten vertreten den SBOO bei Turnieren der Niedersächsischen Schachjugend; Die Teilnahme an diesen Turnieren richtet sich nach der Spielordnung der NSJ in der jeweils gültigen Fassung.
7.6 Der Titelträger wird bei Punktgleichheit durch Stichkampfpartien ermittelt, bis ein Spieler mindestens 1,5 Punkte Vorsprung hat. Sind mehr als zwei Spieler punktgleich, wird der Sieger in einem Rundenturnier ermittelt.
 
8 Allgemeine Bestimmungen für Mannschaftsmeisterschaften
8.1 Spielgemeinschaften sind nicht zulässig. Schulschachmannschaften sind zugelassen.
8.2 Vereine des SBOO und Schulen des Bereichs sind mit beliebig vielen Mannschaften spielberechtigt.
8.3 Stellt der Jugendwart oder Staffelleiter den Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers fest, so wird der Wettkampf an allen Brettern für diese Mannschaft als verloren erklärt. Bei einem zu tief eingesetzten Spieler werden alle betroffenen Bretter als verloren gewertet.
8.4 Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen.
8.5 Jede Meldung hat zu enthalten
Name, Adresse und Telefonnummer des Vorsitzenden und des Mannschaftsführers und die Adresse des Spiellokals,
die Nummer der Mannschaft und ihre Rangliste mit Name, Geburtsdatum und Nummer der Spieler in der Mitgliederliste des DSB oder eine Schulbescheinigung.
8.6 Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins oder einer Schule in einer Spielklasse, so darf ein Spieler nur in einer Mannschaft eingesetzt werden. Schüler einer Schulschachgruppe sind im gleichen Wettbewerb für Vereinsmannschaften nicht spielberechtigt. Dies schließt eine Meldung in Mannschaften einer anderen Liga, Gruppe oder Altersklasse aber nicht aus.
8.7 Nach Meldeschluss kann die vorliegende Rangliste, abgesehen von Nachmeldungen, nicht mehr verändert werden.
8.8 Nachmeldungen sind zu jeder Zeit möglich.
8.9 Nachgemeldete Spieler sind in der Rangliste hinten anzufügen und mit Eingang der Meldung bei dem Jugendwart spielberechtigt. Eine Nachmeldung beim ersten Einsatz auf der Spielberichtskarte ist möglich. Der Jugendwart gibt diese Nachmeldung als Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Spielgenehmigung an den Turnierleiter des SBOO weiter.
8.10 Fehlen Spieler, so müssen Ersatzspieler in der gemeldeten Reihenfolge unter Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden.
8.11 Das Offenlassen einzelner Bretter ist nur unter Namensnennung der jeweiligen Spieler möglich. Ist die Spielerliste erschöpft, können entsprechend die letzten Bretter frei bleiben.
8.12 Die Mannschaftsaufstellungen sind vor Beginn des Kampfes von den Mannschaftsführern festzulegen.
8.13 Der in der Paarungstafel erst genannte Verein ist Gastgeber.
8.14 Die Gastmannschaft hat an den Brettern mit ungeraden Zahlen die weißen Steine.
8.15 Ein Mannschaftskampf ist für die Mannschaft gewonnen, die am Ende mehr Partien gewonnen hat. Unentschieden ist ein Kampf, wenn beide Mannschaften die gleiche Anzahl an Brettpunkten erreichen.
8.16 Über die Reihenfolge in der Tabelle entscheiden in erster Linie die Mannschaftspunkte, dann die Brettpunkte. Ist auch hier ein Gleichstand, so entscheidet der direkte Vergleich und dann die Berliner Wertung aus allen Spielen.
 
9 Mannschaftsmeisterschaft (SBOO-Jugendliga)
9.1 Aufstellung und Struktur:
9.1.1 Die Struktur soll sich den Vorgaben der höheren Ebene und den Bedürfnissen des Bezirks anpassen. Näheres regelt die Ausschreibung.
9.1.2 Jeder Spieler kann nur einmal als Stammspieler aufgeführt werden.
9.1.3 Die Bedenkzeit soll sich den Vorgaben der höheren Ebene und den Bedürfnissen des Bezirks anpassen. Näheres regelt die Ausschreibung.
9.2 Spielberechtigung:
9.2.1 Stammspieler aus höheren Klassen sind nicht spielberechtigt.
9.2.2 Ein Spieler ist nach dreimaligem Einsatz in höheren Mannschaften im Jugendbereich in seiner Stammmannschaft nicht mehr spielberechtigt.
9.2.3 Werden Spieler in übergeordneten Klassen eingesetzt, so sind diese in der nach dem Spielplan termingleichen Runde in tieferen Mannschaften nicht spielberechtigt. Diese Regelung gilt nicht für die Wettkämpfe, die wegen 9.4.2 oder 9.5.4 verlegt werden.
9.3 Austragung :
9.3.1 Die Mannschaftsmeisterschaft wird als Rundenturnier ausgetragen. Bei mehr als zehn Mannschaften werden nach regionalen Gesichtspunkten Gruppen gebildet.
9.3.2 Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in einer Gruppe, so sind diese in den ersten Runden zu paaren.
9.3.3 Der Gastgeber hat für die ordnungsgemäßen Spielbedingungen zu sorgen.
9.3.4 Der ausgeschriebene Terminplan ist einzuhalten. Die Wettkämpfe sollen um 10.00 Uhr beginnen.
9.3.5 Während eines Wettkampfes wird die Turnierleitung von den Mannschaftsführern beider Mannschaften gemeinsam ausgeübt.
9.3.6 Das Ergebnis ist vom Gastgeber telefonisch bis 20.00 Uhr an den Staffelleiter zu melden.
9.3.7 Die Spielberichtskarte muss von beiden Mannschaftsführern unterschrieben sein, auch bei Protestfällen. Näheres regelt die Ausschreibung.
9.4 Verlegung :
9.4.1 Terminverlegungen sind nur mit Zustimmung des Gegners möglich (Ausnahme 9.4.2 ), der Staffelleiter und Jugendwart sind zu informieren.
9.4.2 Bei Einsatz eines Stammspielers auf höherer Ebene (z. B. Auswahlmannschaften) kann die betroffene Mannschaft bis 4 Wochen vor dem angesetzten Termin eine Verlegung verlangen. Bei kurzfristigem Einsatz entscheidet der Jugendwart.
9.4.3 Ein Nachspielen muss bis zur letzten Runde erfolgt sein. Kämpfe der letzten Runde können nur im Falle von 9.4.2 vorverlegt werden.
9.5 Nichtantreten :
9.5.1 Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn eine Stunde nach dem angesetzten Spielbeginn nicht mindesten die Hälfte der Spieler einer Mannschaft den Kampf aufgenommen haben.
9.5.2 Tritt eine Mannschaft zu einem Kampf nicht an, so wird dieser an allen Brettern für die Mannschaft als verloren gewertet.
9.5.3 Wird eine Mannschaft nach Meldeschluss zurückgezogen, so werden die bisher erzielten Ergebnisse gestrichen, sofern weniger als die Hälfte der Kämpfe gespielt worden sind. Der Verein zahlt eine Buße von 50 €.
9.5.4 Bei Nichtantreten infolge von höherer Gewalt, setzt der Staffelleiter nach Absprache mit dem Jugendwart einen neuen Termin an.
9.5.5 Falls eine andere Mannschaft durch kampflos gewonnene Mannschafts-/Brettpunkte benachteiligt wird, kann der Jugendwart geeignete Maßnahmen treffen.
9.5.6 Die schuldhaft nicht angetretene Mannschaft erstattet in jedem Fall ihrem Gegner alle für die Durchführung des ausgefallenen Kampfes nachweislich entstandenen Kosten bis zu einer Höhe von 50 €. Eine Mannschaft gilt als unentschuldigt nicht angetreten, wenn sie die gegnerische Mannschaft nicht mindestens 24 Stunden vor dem angesetzten Spielbeginn darüber informiert hat.
9.6 Meisterschaft / Aufstieg
9.6.1 Der Sieger der Jugendliga erhält den Titel Jugend-Bezirks-Mannschaftsmeister des laufenden Jahres.
9.6.2 Er steigt in die nächst höhere Liga auf. Wird auf den Aufstieg verzichtet, so kann die nachfolgende Mannschaft diesen wahrnehmen.
9.6.3. Näheres Regelt die Turnierordnung der NSJ.
 
10 Mannschaftsmeisterschaften u10,u12,u14 und U16
10.1 Diese Meisterschaften sollen gemeinsam an einem Wochenende (2 Tage) stattfinden.
10.2 Die Bedenkzeit sollte 60 Minuten pro Spieler betragen.
10.3 Teilnahmeberechtigt sind Vereine des SBOO und Schulen im Bereich des SBOO mit beliebig vielen Mannschaften.
10.4 Der Ausrichter stellt Möglichkeiten zur Übernachtung zur Verfügung. Die Kosten hierfür tragen die Teilnehmer.
10.5 Der Ausrichter sorgt für Spielräume, ausreichend Spielmaterial und Preise. Für die ihm entstehenden Kosten kann er einen Teilnehmerbeitrag fordern.
10.6 Der Sieger der Turniere erhält den Titel Jugend-Bezirks-Mannschaftsmeister der u10, u12, u14 und u16 des laufenden Jahres.
10.7 Die Siegermannschaften sind in der Regel berechtigt, bei den Landesmeisterschaften zu starten, sofern sie nicht einer Schulschachgruppe angehören. Sollte jemand verzichten, so rücken die Nächstplatzierte nach. Näheres regelt die NSJ-Turnierordnung.
 
12 Sonderveranstaltungen
Der Jugendwart kann mit Einverständnis des Bezirksvorstandes Sonderveranstaltungen ausschreiben.
Dazu können gehören:
- Jugendblitzturniere (Mannschaft), auch für Jugendliche, die nicht Vereinen des SBOO angehören (z. B. Schulmannschaften).
- Jugendpokalturniere (Einzel und Mannschaft), auch für Jugendliche, die nicht Vereinen des SBOO angehören (z. B. Schulmannschaften)
- Veranstaltungen für Mädchen, Zustimmung zu Spielgemeinschaften für Mädchenmannschaften.
 
13 Startgelder
Bei Einzel- und Mannschaftsturnieren kann Startgeld entsprechend der Beitrags- und Finanzordnung des SBOO erhoben werden.
 
14 Inkrafttreten
Diese Ordnung wurde auf dem Kongress des SBOO am 15. Mai 2004 in Oldenburg beschlossen und tritt sofort in Kraft.
1. Vorsitzender / Jugendwart

1. Änderung 23.06.2013